Leistungen der Stadt Amberg können bequem online beantragt werden. Hierzu finden Sie auf dieser Seite zahlreiche Online-Verfahren (elektronische Abwicklung eines Verwaltungsverfahren). Online-Verfahren können den Behördengang zu ersetzen.
Diese und weitere Online-Verfahren finden Sie auch auf der Seite der Stadt Amberg im BayernPortal. Das BayernPortal als zentrale Informationsplattform der öffentlichen Verwaltung bietet bayernweit einen zentralen Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen von Freistaat und Kommunen. Das BayernPortal ermöglicht ebenfalls mobilen Zugang über die BayernApp.
Bevor Online-Dienste zu einer Leistung in Anspruch genommen werden, ist zunächst zwingend die Authentifizierung über die persönliche BayernID notwendig. Die BayernID ersetzt bei Online-Verfahren die Schriftform. Je nach gewünschter Leistung variieren die Stufen des Vertrauensniveau (Basisregistrierung bis zur Registrierung mit elektronischer ID). Mit der BayernID können Sie auch Nachrichten über Anträge in Ihrem persönlichen BayernID-Postfache empfangen.
Hierzu geht es zu Ihrer persönlichen BayernID.
Nutzen Sie dieses Angebot und beantragen Leistungen der Stadt Amberg online.
Dennoch werden auf dieser Seite Dokumente und Formular zum klassischen Download angeboten. Bitte beachten Sie, dass diese Formulare weiterhin Papierform bei der Stadt Amberg abgegeben werden müssen.
Formulare: Downloads & Web-Formulare
- Anmeldeformular Häckselaktion
Anmeldung zur Herbstaktion sind bis 24.10.2024 möglich - Bulky waste registration
- Anmeldung zur Müllsammelaktion
- Sonderleerungen für Abfallgroßbehälter
- Anlieferschein für Grüngut durch gewerbliche Dritte
- Anmeldung zur Entsorgung von Altmedikamenten (nur für Apotheken)
- Anmeldeformular Tonnenbörse
- Sperrmüllanmeldung (online)
- Antrag Geschirr-Verleih
- Veranlagungsbogen zum Vollzug der Gewerbeabfallverordnung
- Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer
- Antrag auf Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen/verkehrsrechtliche Genehmigung
- Antrag auf Aufgrabung
- Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis (Einzel- und Ensembledenkmal)
- Antrag auf Grabungserlaubnis
- Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage
- Anzeige zur Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten AFB 1/23
- Hinweise zum Anzeigeverfahren für Fliegende Bauten AFB 2/23
- Bedingungen zur Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten AFB 3/23
Registerauskünfte und Meldebescheinigungen
- Beantragung einer einfachen Melderegisterauskunft
- Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung
- Antrag auf Ausstellung einer erweiterten Meldebescheinigung
- Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person
- Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Auskunfts- und Übermittlungssperren
Ausweisdokumente
Wohnsitzwechsel
- Voranmeldung (Zuzug nach Amberg mit Haupt- oder Nebenwohnung)
- Ummeldung (Umzug innerhalb Amberg)
- Anmeldung einer Nebenwohnung in Amberg zusätzlich zur bestehenden Hauptwohnung in Amberg
- Abmeldung eines Nebenwohnsitzes
- Statuswechsel des Wohnsitzes melden
Meldewesen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Abmeldung ins Ausland
- Antrag auf Ausstellung eines einfachen/europäischen Führungszeugnisses
- Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
- Antrag auf Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses
- Antrag für einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für eine juristische Person
Zustimmung zur Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses für Minderjährige
- Gewerbeauskunft über Bayern-Portal (Bayern-ID erforderlich)
Die nachfolgenden Formulare sind ausgefüllt entweder per E-Mail an ordnungsamt(at)amberg.de oder per Post an Amt für Ordnung und Umwelt, Gewerbeamt, Marktplatz 11, 92224 Amberg zu senden. Außer bei Gewerbeanzeigen über das Bayern-Portal mit Bayern-ID.
ZU EINER PERSÖNLICHEN VORSPRACHE IST EINE VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG UNVERZICHTBAR! (Tel. 09621/10-1528 oder 10-1292).
Gewerbeanmeldung
- Fragebogen für Existenzgründer zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt
- Gewerbeanmeldung über Bayern-Portal (Bayern-ID erforderlich)
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt und kann ausgedruckt und unterschrieben werden. - Antrag auf Gewerbeanmeldung
- Beiblatt weitere Tätigkeiten
- Beiblatt gesetzlicher Vertreter
- Beiblatt Erlaubnisse und Handwerkskammer (natürliche Person)
- Beiblatt Erlaubnisse und Handwerkskammer (gesetzl. Vertreter, nat. Person)
- Beiblatt Erlaubnisse und Handwerkskammer (juristische Person)
- Beiblatt Erlaubnisse und Handwerkskammer (gestzl. Vertreter, jur. Person)
Gewerbeabmeldung
- Gewerbeabmeldung über Bayern-Portal (Bayern-ID erforderlich)
- Antrag Gewerbeabmeldung
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt und kann ausgedruckt und unterschrieben werden. - Beiblatt weitere Tätigkeiten
- Beiblatt gesetzlicher Vertreter
Gewerbeummeldung
bei Wegzug von Amberg ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich!
- Gewerbeummeldung über Bayern-Portal (Bayern-ID erforderlich)
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt und kann ausgedruckt und unterschrieben werden. - Antrag Gewerbeummeldung
- Beiblatt weitere Tätigkeiten
- Beiblatt gesetzlicher Vertreter
- Beiblatt freiwillige Angaben
- Beiblatt Erlaubnisse und Handwerkskammer (natürliche Person)
- Beiblatt Erlaubnisse und Handwerkskammer (gesetzl. Vertreter, nat. Person)
- Beiblatt Erlaubnisse und Handwerkskammer (juristische Person)
- Beiblatt Erlaubnisse und Handwerkskammer (gesetzl. Vertreter, jur. Person)
Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes / Schankerlaubnis
Erlaubnis einer öffentlichen Vergnügung
Antrag Sperrzeitverkürzung
Übermittlungssperre von Gewerbedaten
Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung im Sprengstoffrecht
Negativzeugnis Kampfhund
Mit dem sicheren Kontaktformular steht den Bürgerinnen und Bürgern neben dem Kontakt über Telefon und E-Mail eine sichere und - im Falle der Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises / elektronischem Aufenthaltstitels oder entsprechenden Softwarezertifikat - sogar schriftformersetzende Möglichkeit bereit, um mit der Stadt Amberg in Kontakt zu treten. Das Kontaktformular kann auch über das BayernPortal aufgerufen werden. Über das sichere Kontaktformular können Sie Nachrichten, Anfragen, formlose Anträge, ausgefüllte PDF-Formulare und sonstige Dokumente verschlüsselt an Behörden übermitteln, Bitte nutzen Sie bei der Beantragung von Leistungen vorrangig die hierzu bereitgestellten Online-Dienste im BayernPortal oder unserer Homepage
Monats-/Jahresparkerlaubnis
Der ausgefüllte und vom Antragsteller unterschriebene Antrag auf Monats-/Jahresparkerlaubnis ist in der Verkehrsbehörde abzugeben. Die Ausgabe erfolgt dann direkt in der Verkehrsbehörde gegen Zahlung in bar oder mit EC-Karte. Eine Zusendung der Monats-/Jahresparkerlaubnis per Post und eine Überweisung der Gebühr ist nicht möglich.
Bewohnerparkausweis
Bürgerinnen und Bürger, die mit Erstwohnsitz in der Amberger Altstadt gemeldet sind können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Gebühr beträgt 30,70 Euro. Kontakt bei Rückfragen: Straßenverkehrsamt, Tel. 09621/10-1302, E-Mail verkehrsbehoerde(at)amberg.de
Die nachfolgenden Formulare sind für ehemalige städtische Bedienstete:
- Antrag auf Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen / verkehrsrechtliche Genehmigung
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Infostand/Verkaufsstand
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von an der Hauswand gelehnten mobilen Werbeelementen und Warenauslagen (Hauptlage)
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von mobilen Werbeelementen (Kundenstopper) und Warenauslagen (Nebenlage)
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Veranstaltung
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, Freisitze für Gaststätten
Sozialhilfe/Grundsicherung
- Antrag auf Gewährung von Grundsicherung und Sozialhilfe
- Anlage 1 zum Antrag Grundsicherung und Sozialhilfe
- Weiterbewilligungsantrag von Grundsicherung und Sozialhilfe
- Einwilligungserklärung DRV
- Erklärung über Vermögenswerte
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Erklärung über ausländisches Einkommen und Vermögen
- Erklärung über ausländische Arbeitszeiten und dem Bezug von Auslandsrenten
- Ärztliches Attest zur Erlangung einer Mehrbedarfszulage
Bestattungskosten
Wohngeld
- Mietbescheinigung
- Wohngeld: Antragsformular und Informationen
- Fremdmittelbescheinigung
- Hinweisblatt Mietzuschuss
- Hinweisblatt Lastenzuschuss
BAfög/Aufstiegs-BAfög
- BAfög: Anträge
- Antrag Aufstiegs-BAfög
- Erklärung zum Einkommen und Vermögen BAföG
- Erklärung zum Einkommen und Vermögen AFBG
- Bescheinigung Kranken-und Pflegeversicherung
- Arbeitgeberbescheinigung
- Erklärung zum Einkommen im Schuljahr/Minijob
- Bankbestätigung
- Erklärung KFZ
- Bescheinigung Lebensversicherung
- Bescheinigung Riester-Rente
- Hinweisblatt BAföG
- Hinweisblatt AFBG
- Hinweisblatt BayAföG
Bildung und Teilhabe
- Antrag auf Bildungspaket
- Hinweisblatt
- Schulbescheinigung
- Schulbestätigung für Lernförderung
- Vereinsbestätigung
Rundfunkgebührenbefreiung
Betreuungsstelle
Schwerbehindertenstelle
Familienpass
Seniorenstelle
- Antrag auf Sporthallenbelegung an Wochenenden
- Sportlerehrung: Meldeformular für Einzelsportler
- Sportlerehrung: Meldeformular für Funktionäre
- Sportlerehrung: Meldeformular für Mannschaften
- Antrag Vereinspauschale (Worddokument)
- Antrag Vereinspauschale
- Erklärung Lizenzinhaber
- Antrag Kopfquote (Worddokument)
- Antrag Kopfquote
- Betriebskosten- und Instandsetzungszuschuss
- Zuschussantrag: Errichtung, Erweiterung, Sanierung und Ausstattung von Sportanlagen
- Fahrtkosten Meisterschaften (Worddokument)
- Fahrtkosten Meisterschaften
- Förderantrag "AmbergKids werden aktiv"
Allgemeines
- Lageplan Sanierungsgebiete
- Sanierungssatzungen
Direkte Förderung
- Kommunales Förderprogramm
- Antragsformular für das kommunale Förderprogramm
- Gestaltungsfibel zum kommunalen Förderprogramm
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
Indirekte Förderung
- Antrag auf Entfernung eines Baumes (Baumschutzverordnung)
- Baumschutzverordnung Schema
- Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG
- Anzeige über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 40 AwSV)
- Antrag auf Eignungsfeststellung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 63 WHG)
- Beantragung eines Wahlscheins oder Briefwahlunterlagen (bis zur nächsten Wahl deaktiviert)
- Meldung als freiwilliger Wahlhelfer
Merkblätter
Dreharbeiten in städtischen Liegenschaften
Wenn Sie Szenen Ihres Spiel- oder Dokumentarfilms in Gebäuden oder anderen Liegenschaften der Stadt Amberg drehen wollen, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Zentrale Dienste, Marktplatz 11, 92224 Amberg, E-Mail stadt(at)amberg.de, Telefon 09621 10-1829. Sie stellt den Kontakt her zur jeweils hausverwaltenden Dienststelle.
Dreharbeiten im öffentlichen Raum
Von außen dürfen (städtische) Bauwerke, die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden „mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film“ vervielfältigt werden. Diese „Panoramafreiheit“ ist im Urhebergesetz verankert. Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind Orte, die grundsätzlich für jedermann frei zugänglich sind.
Genehmigungsfrei sind Aufnahmen, für die keine Aufbauten, Sperrungen oder Flächensondernutzungen notwendig sind. Bei Auswirkungen auf den Straßenraum, Fußgängerzonen und Grünanlagen ist eine Drehgenehmigung erforderlich. Die Drehgenehmigung ist bei der Stadt Amberg, Stabsstelle Zentrale Dienste, Marktplatz 11, 92224 Amberg, E-Mail stadt(at)amberg.de, Telefon 09621 10-1829 zu beantragen.
Aufnahmen mit Flugmodellen oder unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen)
- Internetseite: www.landespflegegeld.bayern.de
Informationen für Vereine
- Leitfaden für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln
- Feste sicher feiern - Leitlinie zur guten Hygiene für ehrenamtliche Helfer
Informationsbroschüren für Lebensmittelunternehmen
- Information für Verkaufseinrichtungen & Marktstände
- Infoblatt für Lebensmittelbetriebe
- Hinweise zum Betrieb einer Getränkeschankanlage
- Kennzeichnungsregelungen für Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
- Hygiene beim Umgang mit kundeneigenen Bechern (Coffee to go-Bechern) zur Abgabe von Heißgetränken in Bedienung oder Selbstbedienung
Vordrucke Hygienekonzept / Allergen- & Zusatzstoffkennzeichnung
- Temperaturgrenzwerte für Lebensmittel
- Dokumentation Schädlingsmonitoring/Bekämpfung
- Wareneingangsstempel Muster
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Reinigungs- und Desinfektionsplan Beispiel
- Dokumentation Kühl- und Tiefkühltemperaturen
- Dokumentation Frittierfett
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Belehrungen gemäß §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (alle 2 Jahre) und Hygiene-Schulung nach Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anh. II Kap. XII Nr. 1 VO (EG) 852/5004 (jährlich)
- Tabelle Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung: pdf-Dokument | Excel-Dokument
Informationen über die Lebensmittelüberwachung der Stadt Amberg
Kontaktdaten
In der gültigen Fassung vom 04.12.2009 sind die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger) zu folgenden Arbeiten verpflichtet:
Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Gehwege
Die Grundstückseigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten sind verpflichtet, auf eigene Kosten die nachfolgend beschriebene Fläche zu reinigen:
Reinigungsfläche ist der Teil der öffentlichen Straße bzw. des Gehweges, der im Bereich der gemeinsamen Grenze mit dem Straßengrundstück und der Mittellinie der Straße sowie den gedachten senkrechten Linien, von der Grundstücksgrenzen bis zur Straßenmitte, liegt. Bei Eckgrundstücken erstreckt sich die Reinigungsfläche auf den ganzen, das Eckgrundstück umschließenden Teil der öffentlichen Straße einschl. des in einer Straßenkreuzung liegenden Teiles, jeweils bis zu Straßenmittellinie.
Zur Erfüllung der Reinigungspflicht ist die vorstehend beschriebene Reinigungsfläche monatlich einmal, möglichst zum Monatsende, zu kehren und von Gras und Unkraut zu befreien.
Bei Laubfall ist zur Vermeidung von Verkehrsgefährdungen das Laub im jeweils erforderlichen Umfang zu entfernen.
In den öffentlichen Verkehrsraum (Lichtraumprofil) überhängende Sträucher und Äste sind auf die Grundstückgrenze zurück zuschneiden.
Zur Aufrechterhaltung der Funktion der Straßenbeleuchtung ist der Leuchtenbereich von Laubwerk und Ästen freizuhalten.
In der gültigen Fassung vom 04.12.2009 sind die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken, die innerhalb der geschlossenen Ortslage an öffentlichen Straßen angrenzen (Vorderlieger) oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossen werden (Hinterlieger) zu folgenden Arbeiten verpflichtet:
Räumen und Streuen der Gehbahnen im Winter
Die Grundstückseigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten sind verpflichtet, auf eigene Kosten die vor ihren Grundstücken liegenden Gehbahnen im Winter zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr, von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln, jedoch nicht mit ätzenden Stoffen (z.B. Streusalz) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. In Ermangelung einer bestimmten befestigten und abgegrenzten Gehbahn sind die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rand der öffentlichen Straße bzw. dort, wo der Fußgängerverkehr tatsächlich stattfindet, in einer Breite von 1,00 m, gemessen von der Grundstücksgrenze aus, zu streuen und zu räumen.
Öffentliche Grünstreifen, Straßengräben, Böschungen und Stützmauern heben die Anliegerschaft nicht auf.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Stadt Amberg stellt für die Ablagerung einen gekennzeichneten Teilabschnitt des Parkplatzes am Hockermühlbad zur Verfügung.
Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Zur Durchführung des Winterdienstes gibt die Stadt Amberg an nicht gewerbliche Einzelhaushalte kostenlos Streumaterial in kleinen Mengen ab.
Das Streumaterial kann am Wendehammer der Heinrich-Hertz-Straße abgeholt werden.
Amtsblatt
Veröffentlichungen im aktuellen Amtsblatt
Nachrufe
- Frau Brigitte Kräml
- Frau Petra Söllner
Bekanntmachungen
- Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe von Daten aus dem Melderegister
- Haushaltssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern für das Haushaltsjahr 2024
- Anordnung einer großräumigen Rattenbekämpfungsaktion
Ausschreibung
- Erneuerung BHKW - Heizungsinstallation
Download
- Nr. 19 vom 04.10.2024
- Nr. 18 vom 06.09.2024
- Nr. 17 vom 16.08.2024
- Nr. 16 vom 02.08.2024
- Nr. 15 vom 19.07.2024
- Nr. 14 vom 05.07.2024
- Nr. 13 vom 21.06.2024
- Nr. 12 vom 07.06.2024
- Nr. 11 vom 22.05.2024
- Nr. 10 vom 17.05.2024
- Nr. 09 vom 03.05.2024
- Nr. 08 vom 19.04.2024
- Nr. 07 vom 05.04.2024
- Nr. 06 vom 15.03.2024
- Nr. 05 vom 01.03.2024
- Nr. 04 vom 16.02.2024
- Nr. 03 vom 02.02.2024
- Nr. 02 vom 19.01.2024
- Nr. 01 vom 05.01.2024
- Nr. 24 vom 22.12.2023
- Nr. 23 vom 15.12.2023
- Nr. 22 vom 01.12.2023
- Nr. 21 vom 21.11.2023
- Nr. 20 vom 03.11.2023
- Nr. 19 vom 20.10.2023
- Nr. 18 vom 06.10.2023
- Nr. 17 vom 15.09.2023
- Nr. 16 vom 01.09.2023
- Nr. 15 vom 18.08.2023
- Nr. 14 vom 04.08.2023
- Die Amtsblatt-Ausgabe vom 21.07. entfällt
- Nr. 13 vom 07.07.2023
- Nr. 12 vom 16.06.2023
- Nr. 11 vom 02.06.2023
- Nr. 10 vom 19.05.2023
- Nr. 09 vom 05.05.2023
- Nr. 08 vom 21.04.2023
- Nr. 07 vom 06.04.2023
- Nr. 06 vom 17.03.2023
- Nr. 05 vom 03.03.2023
- Nr. 04 vom 17.02.2023
- Nr. 03 vom 03.02.2023
- Nr. 02 vom 20.01.2023
- Nr. 01 vom 05.01.2023
Das Amtsblatt kann zusätzlich per E-Mail (30 Euro pro Jahr, Einzelausgabe 1,25 Euro) oder im Papierdruck (60 Euro pro Jahr, Einzelausgabe 2,50 Euro) abonniert werden. Kontakt: Stadt Amberg, Kommunikation und Marketing, E-Mail presse(at)amberg.de.
Ältere Ausgaben der vergangenen Jahre können bei der Stadt Amberg, Kommunikation und Marketing, per E-Mail an presse(at)amberg.de angefordert werden.