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Einwanderung und Einbürgerung
- Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
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- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
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Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist notwendig, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen
- Tätigkeiten Ihres Gewerbes aufgeben oder neue hinzufügen möchten
- Ihren Namen bzw. bei juristischen Personen (z.B. GmbH, UG) den Namen des Unternehmens ändern
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts sowie Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder des gesetzlichen Vertreters
Die Anzeige der Änderung (Gewerbeummeldung) ist zeitnah, innerhalb von drei Monaten, vorzunehmen.
- Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel
- bei Aufnahme von zulassungspflichtigen Handwerkstätigkeiten: Handwerkskarte bzw. Meisterkarte oder Eintragung in die Handwerksrolle
- bei Aufnahme von überprüfungspflichtigen Tätigkeiten (z. B. Handel mit gebrauchten hochwertigen Artikeln) Vorlage von Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde anfordern) -vorab telefonische Anfrage ist sinnvoll (Tel. 09621/10-1528 oder 10-1292)
- bei juristischen Personen (GmbH, AG, e. K., …): Handelsregisterauszug
- für natürliche Personen: 30 €
- für juristische Personen: 35 €
Gewerbeummeldung über Bayern-Portal (Bayern-ID erforderlich)
Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Weitere Formulare/Beiblätter finden Sie hier.