Artenschutz

Kontakt

Naturschutzpostfach: Naturschutz@Amberg.de

Naturschutzfachkraft:
Janina Wieczoreck, Janina.Wieczoreck@Amberg.de, Tel. 09621 10-1249

Biodiversitätsberatung:
Eva Bayer, Eva.Bayer@Amberg.de, Tel. 09621 10-2044

Herdenschutz und Prävention

Die Rückkehr der großen Beutegreifer (Luchs, Wolf und Bär), vor allem des Wolfes, stellen Nutztierhalter teilweise vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere bei der Ausübung einer extensiven Beweidung. Präventionsmaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des Herdenschutzes, sollen mögliche Konflikte minimieren. Das wichtigste Instrument hierbei stellt eine wolfsabweisend ausgerüstete Einzäunung dar. Im Rahmen der „Bayerischen Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf“ (FöRIHW) werden Weidetierhalter von der Bayerische Staatsregierung seit der Weidesaison 2020 bei Präventionsmaßnahmen in vom Wolf betroffenen Gebieten umfassend unterstützt. Der Vollzug der Förderrichtlinie sowie die Beratung zum Herdenschutz in Bayern erfolgt durch die Landwirtschaftsverwaltung.

Weitere Informationen:

Broschüre: Fördermöglichkeiten für Herdenschutzmaßnahmen gegen Übergriffe durch den Wolf

Herdenschutz (Landesamt für Umwelt)

Herdenschutz - Institut für Tierzucht (Landesanstalt für Landwirtschaft)

Das Foto zeigt einen Igel.

Wussten Sie, dass der Europäische Igel das Wildtier 2024 ist? 

Jedoch ist in ganz Deutschland ein Rückgang der Igelbestände zu beobachten!

Laut Bundesnaturschutzgesetz (§44 BNatSchG) gilt der Igel als besonders geschützte Art und genießt somit besonderen Schutzstatus. In Bayern wird der Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) sogar auf der Roten Liste als Vorwarnart geführt.

Studien und Artenschutzprojekte nehmen den deutschlandweiten Populationsrückgang als Anlass, um neue Untersuchungen zu den Themen Gefährdung, Schutz und Leben des Igels zu initiieren. 

Was sind Gefahrenquellen für den Igel? 

Zu den bekannten Risken gehören z.B.:

  • Das Verschwinden bzw. der Rückgang seines Lebensraumes 
  • Zu milde Winter und Beeinflussung von Nahrungsquellen (Stressfaktoren)
  • Zunehmender Verkehr

Mähroboter als neue Gefahrenquelle für Igel

Die Gefahren, die von den immer beliebter werdenden Mährobotern ausgehen, ziehen in heutiger Zeit immer mehr das öffentliche Interesse auf sich. Besonders der nächtliche und unbeaufsichtigte Einsatz dieser Geräte steigert das Gefahrenpotential für Igel und andere dämmerungs- und nachtaktive Tiere.

Motorisierte Gartenwerkzeuge wie Mähroboter, Freischneider oder Motorsensen können Igel und andere kleinere Wildtiere (Amphibien, Reptilien, ...) schwerste, oft tödliche Verletzungen zufügen. Der Igel besitzt bei Gefahr keinen natürlichen Fluchtinstinkt, sondern rollt sich ein. 

Laut Definition sind Mähroboter programmierbare selbstfahrende Rasenmäher, die computergesteuert autonom eine vorgegebene Fläche mähen und Hindernisse mittels eingebauter Sensoren erkennen. Auch das Laden der Akkus erfolgt automatisiert und meist ohne menschliches Handeln. 

In der Praxis werden jedoch oftmals auch größere Hindernisse nicht als solche erkannt. Die rotierenden Klingen der Mähroboter fügen beim Aufprall oder beim Überfahren den Wildtieren Verletzungen mit unterschiedlichen Schweregraden zu: Schnittwunden, amputierte Gliedmaßen bis hin zu tödlichen Verletzungen. 

Auch tagsüber ist ein unbeaufsichtigter Betrieb nicht unproblematisch. Für Igel, gerade Jungigel die so klein sein können, dass sie unter den Rasenmäher passen, bleibt ein Restrisiko. Im Frühjahr nach dem Winterschlaf, sowie teilweise im Herbst sind Igel auch tagsüber unterwegs.

Die Gefahr, die für Igel von Motorsense und Co. ausgeht, darf aber ebenfalls nicht unterschätzt werden. Mit diesen Werkzeugen wird an den Rasenkanten, unter Hecken und Büschen freihand gemäht. Hier verstecken sich tagsüber gerne Igel und werden oft nicht rechtzeitig gesehen.

Machen Sie mit und helfen Sie die Igel in unseren Gärten zu schützen:

  • Lassen Sie Ihren Mähroboter eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetages ausgeschaltet.

  • Lassen Sie Ihren Mähroboter auch tagsüber nicht unbeaufsichtigt arbeiten.

  • Kontrollieren Sie auch tagsüber im Vorhinein den zu mähenden Gartenbereich. 

  • Kontrollieren Sie vor dem Einsatz von Freihandgeräten den zu mähenden Bereich.

Gelbe Säcke und Mülllagerung als eine potenzielle Gefahrenquelle für Igel

Als Kulturfolger ist der Igel zunehmend auch im städtischen Umfeld wie Gärten, Parks und Grünanlagen anzutreffen. Hier ergeben sich neue Risiken für ihn. 

Eine weitere, bisher unterschätzte Gefahrenquelle, stellen die Mülllagerung bzw. für den Igel zugängliche Mülllagerplätze dar. 

Hier können sich vor allem Gelbe Säcke schnell als tödliche Gefahr entpuppen. Gerade bei der Nahrungssuche im Herbst und vorwiegend nach dem Winterschlaf. Im Frühjahr sollte der Igel rasch wieder zu Kräften kommen, da die Paarungszeit bald vor der Tür steht. Nach dem Winter sind jedoch Insekten und ihre Larven als ihre Leibspeise noch rar und die Igel selbst sind ausgehungert. Jetzt folgen die Tiere auch gerne einer verlockenden Duftspur von Hausmüll. Hier besteht die Gefahr, dass er die dünne Folie der Gelben Säcke zerreißt und hineinkriecht. Verfängt sich der Igel mit seinen Stacheln in der Folie des Gelben Sackes oder verklemmt sich im Abfallgut, besteht das Risiko, dass er unbemerkt mit dem Müll entsorgt wird. Ebenso erhöht sich das Verletzungspotential.

machen Sie mit und Helfen Sie die Igel in unseren Gärten zu schützen:

  • Lagern Sie die Gelben Säcke bitte igelsicher in geschlossenen Räumen, Tiefgaragen, Kellern o.ä.

  • Achten Sie bei Lagerung der Gelben Säcke im Freien auf Vermeidung von Bodenkontakt durch z.B. Aufbewahrung in Müllcontainerwägen, Aufhängung am Zaun etc.

  • Machen Sie Mülllagerplätze igelsicher (bodennahe engmaschige Zäunung, bis zum Boden umschlossene Bereiche usw.)

  • Verbringen Sie Gelbe Säcke bitte erst kurz vor der Abholung an die Straße.

  • Informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten den Igel zu schützen.

Wenn Sie einen verletzten oder in schlechter Allgemeinverfassung befindlichen Igel finden, beobachten Sie ihn und informieren Sie sich bitte an geeigneten Stellen (Tierarzt, Tierheim, Igelstation, Tierklinik usw.) über das weitere Vorgehen. Es gelten die nach §44 BNatSchG beschriebenen Vorschriften für besonders geschützte Tiere.

(Igelbild Quellennachweis: https://de.freepik.com)