Geburten, Trauungen & mehr

Für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist das Standesamt, an dem mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung selbst ist an jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland möglich.

Zu den vorzulegenden Unterlagen erkundigen Sie sich bitte persönlich oder per Email im Standesamt.

Alle weiteren wichtigen Fragen beantwortet Ihnen der Standesbeamte/die Standesbeamtin gerne in einem persönlichen Gespräch.

Damit Sie Ihren gewünschten Gesprächspartner auch antreffen, empfehlen wir in jedem Fall, vor einer Vorsprache telefonischen Kontakt mit dem Standesamt aufzunehmen.

Trauungen finden grundsätzlich jeweils am Vormittag

  • dienstags,
  • freitags,
  • und samstags an vorher bestimmten Terminen (siehe Samstagstrauungen)

statt.

Die Standesbeamtinnen und der Standesbeamte möchten dem verständlichen Wunsch des Brautpaares und der Hochzeitsgäste, diesen unwiederholbaren Moment festzuhalten, soweit wie möglich entgegenkommen. Allerdings legen die Urheberrechte und der Persönlichkeitsschutz Grenzen für Film-, Bild- und Tonaufnahmen fest. Bitte sprechen Sie daher Ihre Vorstellungen und die Möglichkeiten vor der Trauung mit der Standesbeamtin bzw. dem Standesbeamten ab, die/der Ihre Trauung vornimmt. Eine Veröffentlichung im Internet (z. B. auf YouTube) oder eine Verbreitung über soziale Netzwerke ist in keinem Fall gestattet.

Beim Standesamt Amberg kann der Trauungsort je nach Größe der Traugesellschaft ausgewählt werden. Für die Brautpaare ist es derzeit möglich, zwischen drei Örtlichkeiten zu wählen. Diese sind:

  • Der kleine Rathaussaal:
    Grundsätzlich finden Trauungen in diesem Saal statt, sollte nicht explizit ein anderer Ort gewünscht werden. Der Saal glänzt aufgrund seiner holzvertäfelten Wände und ansprechenden Deckenleuchten durch ein historisches und stilvolles Ambiente. Er bietet Sitzplätze für maximal 34 Personen.
      
  • Der große Rathaussaal:
    Er macht durch seine Größe auch Trauungen im größeren Rahmen möglich. Bis zu 199 Personen finden hier Platz. Um den großen Rathaussaal, in dem auch der Stadtrat tagt, nutzen zu können, wird eine Mehraufwandspauschale erhoben. Die Kosten können Sie gerne per Mail oder Telefon anfragen. Eine langfristige Reservierung im Voraus wird empfohlen.
      
  • Das Eh’Häusl in der Seminargasse in Amberg:
    Die über die Grenzen Ambergs hinaus bekannte Sehenswürdigkeit kann ebenfalls für Trauungen genutzt werden. Das romantische und luxuriöse Häuschen ist für eine Trauung im intimen, kleinen Rahmen perfekt geeignet. Hier finden aufgrund der geringen Ausmaße nur das Brautpaar, Trauzeugen, Standesbeamter sowie ggf. ein Fotograf Platz. Zu beachten ist aber, dass Trauungen hier nur stattfinden, wenn gleichzeitig das Hotel auch zum Übernachten über die Stadtbau Amberg GmbH gebucht wird. Zusätzlich wird vom Standesamt eine Mehraufwandspauschale erhoben. Die Kosten können Sie gerne per Mail oder Telefon anfragen.

Folgende Samstage und besondere Datums-Tage sind für Eheschließungen vorgesehen. Zu beachten ist, dass bei Samstagsterminen 100 € zusätzlich für Eheschließungen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten erhoben werden.

20. Januar 2024
24. Januar 2024
03. Februar 2024
14. Februar 2024
24. Februar 2024
09. März 2024
06. April 2024
20. April 2024
24. April 2024
04. Mai 2024
18. Mai 2024
08. Juni 2024
22. Juni 2024
24. Juni 2024
06. Juli 2024
20. Juli 2024
24. Juli 2024
03. August 2024
17. August 2024
24. August 2024
07. September 2024
21. September 2024
19. Oktober 2024
24. Oktober 2024
09. November 2024
07. Dezember 2024
25. Januar 2025
22. Februar 2025
15. März 2025
12. April 2025
05. Mai 2025
10. Mai 2025
24. Mai 2025
7. Juni 2025
21. Juni 2025
05. Juli 2025
19. Juli 2025
26. Juli 2025
09. August 2025
23. August 2025
6. September 2025
20. September 2025
25. Oktober 2025
15. November 2025
20. Dezember 2025

Falls die Erstbeurkundung des Personenstandsfalles in Amberg erfolgt ist, stellt das Standesamt folgende Urkunden aus:

Für bestimmte Zwecke sind auch die entsprechenden Auszüge aus dem

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Sterberegister
  • Lebenspartnerschaftsregister (für Vorgänge zwischen 01.08 2009 - 30.09.2017)

erforderlich.

Das Standesamt Amberg führt Geburtseinträge der vergangenen 110 Jahre, Eheschließungseinträge der vergangenen 80 Jahre, Sterbefalleinträge der vergangenen 30 Jahre sowie sämtliche Lebenspartnerschaftseinträge.

Ältere Personenstandsfälle befinden sich im Stadtarchiv Amberg. Bitte fordern Sie die gewünschten Urkunden in diesem Fall dort an.

Zur Beglaubigung von Urkunden und anderen Dokumenten geben wir folgende ergänzende Hinweise:

  • Vom Standesamt werden ausschließlich Personenstandsurkunden ausgestellt (Ausstellungsmonopol des Standesamtes).
  • Zuständig ist das Standesamt, bei dem der entsprechende Registereintrag geführt wird oder das im Falle des Anschlusses an ein zentrales Landesregister zur Ausstellung von Personenstandsurkunden aus den Personenstandsregistern anderer Standesämter berechtigt ist.
  • "Ausstellung" bedeutet stets die Erzeugung eines Originals. Eine Beglaubigung von Abschriften bzw. Kopien von Personenstandsurkunden durch das Standesamt sieht das geltende Personenstandsrecht, selbst für Urkunden, die das eigene Amt ausgestellt hat, nicht vor.
  • Die Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts über die Beglaubigung von Dokumenten sind nicht anzuwenden; sie werden von der spezielleren bundesrechtlichen Regelung des Personenstandsgesetzes verdrängt.
  • Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden zur Verwendung in Sozialleistungsverfahren gilt nichts anderes, zumal in diesem Fall die Ausstellung von Personenstandsurkunden gemäß § 64 Abs. 2 Satz 3 SGB X kostenfrei ist.

Die gewünschten Urkunden können abgesehen von einer persönlichen Vorsprache im Amt auch per Fax oder per E-Mail bestellt werden. In jedem Fall ist aus Datenschutzgründen eine zweifelsfreie Identifizierung des Antragsstellers erforderlich. Die Urkunden werden dann mit Gebührenbescheid auf dem Postweg übersandt oder bei Barzahlung ausgehändigt.
Auch besteht die Möglichkeit über unser Online-Portal die Urkunden zu bestellen.

Bitte beachten Sie: Die Zustelldauer von Online-Urkundenbestellungen kann auf Grund der Vielzahl der Bestellungen variieren. Ein "Vorziehen" einzelner Bestellungen ist nicht möglich. Bitte beachten Sie dies bei Ihren Terminplanungen. Wir bitten von telefonischen oder elektronischen Rückfragen betreffend den Bearbeitungsstatus Ihrer Bestellung abzusehen.

 

Ein Nachweis Ihrer Identität (Personalausweis oder Reisepass) ist in jedem Fall erforderlich. Zudem muss ggf. eine Vollmacht vorgelegt werden, falls Urkunden für andere Personen, die nicht in gerader Linie mit Ihnen verwandt sind, besorgt werden sollen. 

Auskünfte erhalten Sie unter der Rufnummer (09621) 10-1800. Erreichbar ist die Urkundenstelle auch unter standesamt(at)amberg.de.

Das Standesamt Amberg gratuliert Ihnen recht herzlich zur Geburt Ihres Kindes!

Wir bitten Sie uns bei der Beurkundung zu helfen und Ihre Unterlagen per Post an folgende Adresse zu senden:

  • Standesamt Amberg, Marktplatz 11, 92224 Amberg

Alternativ können Sie alle Unterlagen in den grauen Briefkasten der Stadt Amberg (am Haupteingang am Marktplatz bei den gelben Löwen), in einem Umschlag adressiert an das Standesamt Amberg, einwerfen.

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 09621 10-1383 oder -1843 oder per E-Mail an standesamt(at)amberg.de möglich.

Merkblatt zu den erforderlichen Unterlagen der Geburt eines in Amberg geborenen Kindes

Antrag auf Erstbeurkundung

Erklärung über Beilegung von Vornamen + Zusätzliche Angaben

Hinweis: Bei Mehrlingsgeburten benötigen wir das Formular „Erklärung über Beilegung von Vornamen + Zusätzlichen Angaben“ für jedes Kind.

Sollten Sie zur Beurkundung ausländische Urkunden vorlegen, welche nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzers (www.justiz-uebersetzer.de) nötig und vorzulegen. Bei EU-Urkunden reicht auch eine Übersetzung durch einen in einem Mitgliedsstaat bestellten Übersetzer oder eine offizielle Übersetzungshilfe nach der EU-Apostillenverordnung aus.

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 09621 10-1383 oder -1843 oder auch per E-Mail an standesamt(at)amberg.de.

In allen Fällen werden zur Beurkundung von Sterbefällen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden
  • Sterbefallanzeige des Krankenhauses und Todesbescheinigung des Arztes
  • Zusätzlich für ledige Verstorbene:
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern
  • Für Verheiratete bzw. durch Lebenspartnerschaft verbundene Verstorbene:
  • Eheurkunde der letzten Ehe (bei Eheschließung vor dem 01.01.1958 oder vor dem 03.10.1990 in der ehem. DDR) oder
  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe (Heirat nach dem 01 01.1958 und vor   dem 01.01 2009 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) oder
  • Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
  • Für verwitwete oder geschiedene Verstorbene:
  • zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Lebenspartners oder 
  • Scheidungsbeschluss bzw. Beschluss über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Die vollständige Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein. 

Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden ist eine Übersetzung eines in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzers, bei EU-Urkunden eines in einem Mitgliedsstaat anerkannten Übersetzers oder eine offizielle Übersetzungshilfe nach der EU-Apostillenverordnung vorzulegen.

Auskünfte erhalten Sie unter den Rufnummern 09621 10-1843 oder 0962110-1383. Erreichbar ist das Sterbefallbüro auch unter der E-Mail standesamt(at)amberg.de.

Kirchenaustritte sind in Bayern beim Standesamt oder vor einem Notar grundsätzlich persönlich zu erklären.

Eine Austrittserklärung per Brief, Mail etc. oder über einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.

Bei einer derartigen Absicht bitten wir Sie, sich online einen Termin zu buchen oder sich per Mail an standesamt(at)amberg.de bzw. telefonisch unter 09621/10-1383 oder -1843 zur Terminvereinbarung und der Notwendigkeit von Unterlagen mit uns in Verbindung zu setzen.

Beim Standesamt können im Gegensatz zum zuständigen Jugendamt über die reine Vaterschaftsanerkennung hinaus Regelungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge und des Unterhaltsrechts nicht getroffen werden.

Bei derartigen Fällen bitten wir Sie, sich zur Terminvereinbarung und der Notwendigkeit von Unterlagen mit dem Standesamt telefonisch unter den Rufnummern 09621/10-1385, -1517, -1382, -1381, -2050 oder per E-Mail unter standesamt(at)amberg.de in Verbindung zu setzen.

Für Erklärungen zum Namen eines Kindes, für die Wiederannahme eines früher geführten Namens nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft, die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen zur Eheschließung im Ausland, einen Antrag auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen und alle anderen Erklärungen im Zusammenhang mit der Namensführung sind im Einzelfall umfangreiche Prüfungen durch den Standesbeamten durchzuführen.

Bei derartigen Fällen bitten wir Sie, sich zur Terminvereinbarung und der Notwendigkeit von Unterlagen mit dem Standesamt telefonisch unter den Rufnummern 09621/10-1385, -1517, -1382, -1381, -2050 oder per E-Mail unter standesamt(at)amberg.de in Verbindung zu setzen.

Zuständig für Auskünfte aller Art über das Bestattungswesen und die Verwaltung der städtischen Friedhöfe in Amberg