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Beglaubigungen
Beglaubigungen und Apostille
Das Einwohneramt der Stadt Amberg ist berechtigt, amtliche Beglaubigungen für Abschriften und Kopien sowie Unterschriften vorzunehmen.
Beglaubigung von Dokumenten
Voraussetzung hierfür ist, dass das
- Schriftstück im Original vorgelegt wird
- dieses von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde
- oder die beglaubigte Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient
und die Beglaubigung nicht durch Rechtsvorschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist.
Folgende Dokumente z. B. können vom Einwohneramt nicht beglaubigt werden:
- Bestallungsurkunde zum Pfleger, Betreuerausweise (zuständig: Amtsgericht / Vormundschaftsgericht)
- Auszüge aus dem Vereinsregister (zuständig: Amtsgericht / Vereinsregister)
- Grundbuchauszüge (zuständig: Amtsgericht / Grundbuchamt)
- Private Verträge (z. B. Kredit- und Bankangelegenheiten), Vermögens- und Erbschaftsangelegenheiten (zuständig: Notar / öffentliche Beglaubigung)
- Personenstandsurkunden (Geburts- Sterbe- und Heiratsurkunden)
- (Informationen hierzu gibt das Standesamt, welches die Originalurkunde ausgestellt hat)
Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften können nur beglaubigt werden, wenn
- das unterschriebene Schriftstück in deutscher Sprache ist und
- einer Behörde vorgelegt werden soll.
Nicht beglaubigt werden dürfen Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB) und somit in die Zuständigkeit eines Notars fallen.
Wir sind gesetzlich zur Prüfung Ihrer Identität verpflichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Pass oder Personalausweis mit. Unterschreiben Sie das Dokument nicht zu Hause, eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters im Einwohneramt geleistet wird.
Gebühren
- Beglaubigung eines Dokuments 5,00 Euro
- jede weitere gleichzeitig beantragte Beglaubigung eines Dokuments 2,50 Euro
- Beglaubigung einer Unterschrift 5,00 Euro
- jede weitere gleichzeitig beantragte Beglaubigung einer Unterschrift 2,50 Euro
Apostille: Beglaubigung der Echtheit amtlicher Dokumente für den Gebrauch im Ausland
Die Echtheit von Unterschrift und Siegel eines amtlichen Dokuments (Apostille) beglaubigt für Behörden der Amberger Stadtverwaltung die Regierung der Oberpfalz in Regensburg.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von der Beglaubigungsstelle der Regierung der Oberpfalz.
Ansprechpartner bei der Regierung der Oberpfalz
Frau Sophie Hainz
Telefon: 0941 5680-1209
Telefax: 0941 5680-91209
E-Mail: auslaenderwesen(at)reg-opf.bayern.de