Schöffenwahl

Schöffenwahl 2023

Im Laufe des Jahres 2023 finden die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 statt. Der Stadtrat (für den Schöffendienst in Erwachsenenstrafsachen) und der Jugendhilfeausschuss (für den Jugendschöffendienst) schlagen dem eigens beim Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss geeignete Kandidaten vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen wählen wird.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die

  • in der Stadt Amberg wohnen und
  • die Voraussetzungen für das Schöffenamt erfüllen sowie
  • am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

Bewerbungsschluss ist der 3. März 2023.

Die Bewerbungsfristen sind abgelaufen. In Amberg ist keine Bewerbung mehr möglich. Die Vorschlagslisten befinden sich bereits im vorgeschriebenen politischen Beratungslauf.


Rechtsgrundlagen und Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen

Schöffenbekanntmachung

Jugendschöffenbekanntmachung

Informationen und Formulare

Merkblatt für Schöffen

Broschüre „Das Schöffenamt in Bayern“

Bewerbungsformular zur Schöffenwahl

Bewerbungsformular zur Schöffenwahl – barrierefrei –

Bewerbungsformular für Jugendschöffen

Weiterführende Links

Das Schöffenamt in Bayern – Information des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz

Entschädigungen für Schöffinnen und Schöffen

Informationen des Bundesverbandes der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

Information zum Schöffenamt und zur Aufstellung der Vorschlagsliste in Amberg

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter in der Strafjustiz an den Amtsgerichten und Landgerichten. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern und sind ebenso unabhängig. Während der Hauptverhandlung üben sie das Amt einer Richterin bzw. eines Richters in vollem Umfang und mit dem gleichen Stimmrecht wie die an der Verhandlung teilnehmenden Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichter aus.

Ihre Beteiligung in der Strafrechtspflege ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates. Die Schöffinnen und Schöffen bringen ihre nichtjuristischen Wertungen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte ein und leisten so einen wertvollen Beitrag zu einer lebensnahen und allgemeinverständlichen Rechtsprechung. Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt. Sie haben aber nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz Anspruch auf die Entschädigung von Nachteilen, die durch ihre Heranziehung entstanden sind. So erhalten sie z.B. eine Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten.

Die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis einschließlich 2028 läuft in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst stellt das Wahlamt ab Januar 2023 anhand der eingegangenen Bewerbungen eine Vorschlagsliste der wählbaren Amberger Bürgerinnen und Bürger auf. Der endgültige Beschluss über diese Vorschlagsliste wird vom Stadtrat gefasst. Aus der vom Stadtrat beschlossenen Vorschlagsliste trifft dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die endgültige Auswahl. Dabei wird aus der Vorschlagsliste nur die Hälfte der Personen ausgewählt. Wer nicht auf der Vorschlagsliste steht, kann auch nicht zur Schöffin bzw. zum Schöffen gewählt werden.

Die Benachrichtigung der zur Haupt- oder Ersatzschöffin bzw. zum Haupt- oder Ersatzschöffen ernannten Personen erfolgt vor Ablauf des Jahres 2023 direkt durch das Amtsgericht. Die Stadt erhält hierzu keine Informationen. Insoweit bitten wir, keine diesbezüglichen Anfragen an uns zu richten.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste (in Amberg) sind:

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • zum 01.01.2024: Mindestalter 25 Jahre und Höchstalter 69 Jahre
  • Haupt- oder Nebenwohnung in Amberg
  • Gesundheitliche Eignung
  • Ausreichende Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Kein Vermögensverfall (z.B. Privatinsolvenz)
  • Für die Jugendschöffen gilt, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen

Juristische Kenntnisse sind für die Tätigkeit als Schöffin bzw. Schöffe nicht erforderlich.

Die rechtlichen Grundlagen über Personen, die für das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen nicht geeignet sind, die nicht berufen werden sollen oder die das Amt ablehnen dürfen, ergeben sich aus den Bestimmungen der §§ 32 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG).

Bewerbung für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bitte beim

Einwohneramt
Hallplatz 4
2. Obergeschoss, Zimmer 112
Tel. 09621/10-13 21
E-Mail ewo(at)amberg.de

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung an das

Jugendamt
Spitalgraben 3
2. Obergeschoss, Zimmer 224
Tel. 09621/10-1856
Fax 09621/10-7470
E-Mail jugendamt(at)amberg.de