Immissionsschutz

Bekanntmachungen gemäß der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU vom 24.11.2010)

Die Regierung der Oberpfalz hat hinsichtlich der Industrieemissions-Richtline für den Regierungsbezirk Oberpfalz einen Überwachungsplan erstellt, der unter diesem Link eingesehen werden kann.

Die Stadt Amberg hat entsprechend dem Überwachungsplan der Regierung der Oberpfalz nachfolgendes Überwachungsprogramm erstellt:

Immissionsschutz – Überwachungsberichte

Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage ist gem. § 52a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit den Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen.

Luitpoldhütte GmbH:

Kristall-Glasfabrik Amberg GmbH:

gh AUER-GUSS GmbH:

Bayernland eG

Bescheide und Anordnungen

Nach § 10 Abs. 8a BlmSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.


Bekanntmachungen gemäß der 1. BImSchV