Überschwemmungsgebiete

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei einem Bemessungshochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren.

Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100–jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser – HQ 100). Ein 100-jährliches Hochwasser tritt durchschnittlich einmal in hundert Jahren auf. Da es sich um einen statistischen Wert handelt, kann dieser Abfluss innerhalb von 100 Jahren auch mehrfach auftreten.

Für die Vils, den Krumbach, den Ammerbach und den Fiederbach im Bereich der Stadt Amberg wurde das Überschwemmungsgebiet berechnet und in den ganz unten aufrufbaren Übersichtsplänen dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Dokumentation eines natürlichen Zustands und nicht um eine veränderbare Planung handelt. Dabei handelt es sich bei den Überschwemmungsgebieten an der Vils und am Krumbach um festgesetzte Überschwemmungsgebiete, während das Überschwemmungsgebiet am Fiederbach und am Ammerbach derzeit den Status eines vorläufigen gesicherten Überschwemmungsgebietes hat.

Verordnung der Stadt Amberg über das Überschwemmungsgebiet an der Vils

Verordnung der Stadt Amberg über das Überschwemmungsgebiet am Krumbach

Bekanntmachung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes am Fiederbach und am Ammerbach

Bekanntmachung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebietes am Krumbach

Bekanntmachung der Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes am Krumbach


Alle in Bayern ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete sind im Internet für die Öffentlichkeit unter nachfolgender Adresse dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten:

>> https://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/amtliche_festsetzung/index.htm