Europawahl

Europawahl am 26. Mai 2019 (8 bis 18 Uhr)

Informationen, Briefwahl und Formulare

Bekanntmachungen

Wahlrecht für Auslandsdeutsche

Auslandsdeutsche können nur auf einen fristgemäßen (bis 5. Mai 2019) und formgebundenen schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis der Stadt Amberg eingetragen werden. Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt die Zusendung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen an die im Antrag angegebene Auslandsadresse.

Wahlrecht für Betreute

Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.04.2019 im Wege einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, oder sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, grundsätzlich bereits zur Europawahl 2019 wahlberechtigt sind. Wegen der fortgeschrittenen Wahlvorbereitungen ist jedoch für die Europawahl bis spätestens 5. Mai 2019 zwingend ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis notwendig. Die betroffenen Personen werden ausschließlich auf Antrag und nicht von Amtswegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich beim Einwohneramt gestellt werden.