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- Tochtergesellschaften
Europawahl
Europawahl am 26. Mai 2019 (8 bis 18 Uhr)
Informationen, Briefwahl und Formulare
- Wahlhilfeflyer Europawahl – Zehn Fragen an Europa
- Wahl-Hilfe-Heft: Europa-Wahlen. Einfach verstehen!
- Meldung als freiwilliger Wahlhelfer
- Übersicht über die Wahllokale zur Europawahl
- Informationsheft „Europa wählt“
- Informationen des Bundeswahlleiters zur Europawahl
Bekanntmachungen
- Wahlbekanntmachung zur Europawahl
- Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses für die Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 26. Mai 2019
- Bekanntmachung für Unionsbürger zur Wahl zum Europäischen Parlament 2019
Wahlrecht für Auslandsdeutsche
Auslandsdeutsche können nur auf einen fristgemäßen (bis 5. Mai 2019) und formgebundenen schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis der Stadt Amberg eingetragen werden. Nach der Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt die Zusendung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen an die im Antrag angegebene Auslandsadresse.
- Informationsangebot zur Europawahl 2019 für Deutsche im Ausland
- Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die im Ausland leben und Wahlscheinantrag
- Informationen zur Wahlteilnahme in Deutschland in allen Amtssprachen der EU
Wahlrecht für Betreute
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.04.2019 im Wege einer einstweiligen Anordnung entschieden, dass Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, oder sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, grundsätzlich bereits zur Europawahl 2019 wahlberechtigt sind. Wegen der fortgeschrittenen Wahlvorbereitungen ist jedoch für die Europawahl bis spätestens 5. Mai 2019 zwingend ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis notwendig. Die betroffenen Personen werden ausschließlich auf Antrag und nicht von Amtswegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Der Antrag kann persönlich oder schriftlich beim Einwohneramt gestellt werden.