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Mahnung und Beitreibung
Informationen aus der Stadthauptkasse
Eine Mahnung bekommen?
Zu den Aufgaben der Stadthauptkasse gehört es, den rechtzeitigen und vollständigen Eingang der Einnahmen zu überwachen. Gehen Zahlungen nicht zum Fälligkeitstag ein, so entsteht ein Zahlungsverzug, der von uns nach einer kurzen Frist anzumahnen ist.
Sollte trotz Zahlung eine Mahnung von uns eingehen, bitte umgehend mit der Buchhaltung in Verbindung treten und dabei folgende Zahlungsdaten angeben:
- Aktenzeichen der Mahnung bzw. Finanzadresse (FAD)
- Überweisungsdatum
- Bankverbindung
Vermutlich wurde wegen unklarer Angaben der Zahlung nur einem anderen Posten zugeordnet, sodass eine umgehende Klärung der Angelegenheit erfolgen wird.
Wenn eine Forderung für ungerechtfertigt gehalten wird, bitte mit der Rechnung stellenden Abteilung bei der Stadt Amberg in Verbindung treten. Wenn es gewünscht wird, stellt die Buchhaltung hierzu gerne einen Kontakt her.
Beitreibung / Vollstreckung
Ist eine Mahnung erfolglos geblieben, so hat die Stadthauptkasse unverzüglich die zwangsweise Beitreibung der Forderung einzuleiten. Hierzu kann die Stadthauptkasse Vermögen und Forderungen des Schuldners pfänden.
Nachdem diese Maßnahmen oft sehr unangenehme Nebenwirkungen haben (z. B.: Schufa-Eintrag, Kontosperrung, etc.) und außerdem mit erheblichen Kosten für den Schuldner verbunden sind, ist es zweckmäßig, bei Zahlungsschwierigkeiten so frühzeitig wie möglich Kontakt mit unserer Abteilung Beitreibung / Vollstreckung aufzunehmen.