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Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Bestehen Fragen zur finanziellen und rechtlichen Ausgestaltung einer Erziehungshilfe?
- Muss man sich an Kosten der Jugendhilfe beteiligen und wie hoch wird die Kostenbeteiligung sein?
Unsere Mitarbeiter beraten gerne und zeigen, was wir im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe tun können.
Grundsätzlich können für folgende Jugendhilfeleistungen Kosten übernommen werden:
- Soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistandschaft
- Sozialpädagogischer Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Betreuung und Versorgung in Notsituationen
- Eingliederungshilfen
Bei bestimmten Hilfeformen wird die Kostenbeteiligung der Eltern, des Kindes oder eines anderen Sozialleistungsträgers geprüft.
Ansprechpartner
Alfons Weigert
Spitalgraben 3, Zimmer 233
Telefon (09621) 10-1364
Telefax (09621) 10-7364
E-Mail Alfons.Weigert(at)Amberg.de
Anna-Lena Schlosser
Spitalgraben 3, Zimmer 233
Telefon (09621) 10-1349
Telefax (09621) 10-7349
E-Mail Anna-Lena.Schlosser(at)Amberg.de