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Mietangebote für anerkannte Asylbewerber und Flüchtlinge
Anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem dieser Personenkreis den Anerkennungsbescheid erhalten hat, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünften oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Das Amt für soziale Angelegenheiten hilft zusammen mit den ehrenamtlichen Helferkreisen vor Ort bei der Wohnungsvermittlung und braucht dazu dringend Mietangebote.
Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Vermietung und Sie finden ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unserer Stadt ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen.
Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet der Stadt Amberg:
Sollten Sie in Betracht ziehen, Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter Amberg prüfen lassen.
Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region.
Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich:
Zur Orientierung sind die in der Stadt Amberg geltenden angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft dargestellt.
Die Beträge in der folgenden Tabelle beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten bzw. Nebenkosten (= sog. Bruttokaltmiete). Die angemessenen Heizkosten sind hierin nicht enthalten. Hierzu erhalten Sie unter „Angemessene Heizkosten“ weitere Informationen.
Anzahl Personen | angemessene Wohnungsgröße | angemessene Bruttokaltmiete in Euro |
1 Person | bis 50 m² | 392,00 |
2 Personen | 51 m² bis 65 m² | 474,00 |
3 Personen | 66 m² bis 75 m² | 564,00 |
4 Personen | 76 m² bis 90 m² | 659,00 |
5 Personen | 91 m² bis 105 m² | 752,00 |
für jede weitere Person | + 15 m² | + 90,00 |
In begründeten Einzelfällen ist eine Erhöhung der angemessenen Bruttokaltmiete um max. 10 Prozent möglich.