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Lohnsteuer
Die Steueridentifikationsnummer
Die Steuer-ID ist eine 11-stellige Nummer und dient zur Identifikation aller in Deutschland lebenden Bürger für Steuerzwecke. Sie ersetzt die Steuernummer für den Bereich der Einkommensteuer.
Die Steuer-ID bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich nicht. Selbst bei Heirat, Umzug oder Zuständigkeitswechsel des Finanzamtes wird die Steuer-ID nicht geändert.
Informationen über die Zuständigkeiten und zum Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerkarte und den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) erhalten Sie über das Elster-Internetportal .
Weitere Hinweise zur Steuer-ID können Sie auch beim Bundeszentralamt für Steuern nachlesen.
Sie haben Ihre IdNr noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?
In der Regel finden Sie Ihre IdNr auch
- im Einkommensteuerbescheid
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrer Lohnsteuerkarte 2010, die sich evtl. noch bei Ihrem Arbeitgeber befindet oder
- im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes. Mit diesem Schreiben hat Sie Ihr Finanzamt im Herbst 2011 über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) informiert.
Sollten Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern erneut anzufordern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Brief mitgeteilt werden kann.
Hier können Sie Ihre Steuer-ID erneut anfordern:
Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern