Personalausweis


Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Er kann als sogenannter Sichtausweis oder als Ausweisdokument im Internet verwendet werden.

Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie unter www.personalausweisportal.de.


Antragstellung

Bitte beachten Sie, dass der Personalausweis zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird, die Bearbeitungszeit liegt durchschnittlich bei ca. 3 bis 6 Wochen.
Sie benötigen

  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass
  • ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit ohne Kopfbedeckung,
  • bitte hierfür die Foto-Mustertafel beachten
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde, Geburtsurkunde 
  • persönliches Erscheinen bei der Antragstellung, auch bei Kindern zwingend erforderlich

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist bei der Antragstellung zusätzlich
die von allen Personensorgeberechtigten unterschriebene

vorzulegen. Weiter ist zur Identitäsprüfung bzw. Unterschriftenprüfung die Vorlage der Ausweise der Personensorgeberechtigten erforderlich.


Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Antragstellern vor dem 24. Lebensjahr 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Personalausweises ist nicht möglich.


Vorläufiger Personalausweis

In dringenden Ausnahmefällen kann zusätzlich sofort ein vorläufiger Personalausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden. Hierfür sind, mit Ausnahme der Erklärung zum Fingerabdruck, die gleichen Unterlagen wie für den regulären Personalausweis erforderlich.


Gebühren

  • Personalausweis 37 Euro
  • Personalausweis (unter 24 Jahre) 22,80 Euro
  • vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro

Abholung

Die Ausgabe erfolgt grundsätzlich an den zukünftigen Ausweisinhaber. Sie können jedoch auch eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen, diese muss sich durch Vorlage eines Ausweises identifizieren.
Bei Personen unter 16 Jahren erfolgt die Ausgabe nur an den gesetzlichen Vertreter.

Sie benötigen

  • Ihren alten Personalausweis (wird eingezogen)
  • die Erklärung, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben (kann auch mündlich erfolgen)
  • Vollmacht, wenn Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen


Formulare:


Terminvereinbarung