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Einwanderung und Einbürgerung
- Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
- Blaue Karte EU; Beantragung
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- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
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Bauen
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Bauverfahren
- Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
- Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
- Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
- Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
- Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
- Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
- Bauvorhaben; Vorlage von Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung
- Bauvorhaben; Online-Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Befreiung vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Ausnahme vom Bebauungsplan
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht
- Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von örtlichen Bauvorschriften
- Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
- Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns
- Bauvorhaben; Beantragung eines Vorbescheids
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- Bauvorhaben; Beantragung einer Baugenehmigung
- Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern
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Gewerbeabmeldung
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung durch Sie zu erklären ist.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts sowie Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder des gesetzlichen Vertreters
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk zeitnah, innerhalb von drei Monaten, vorzunehmen.
- Personalausweis, Pass oder Aufenthaltstitel
- Bei juristischen Personen (GmbH, AG, e. K., …): Handelsregisterauszug, Personalausweis oder Pass (bzw. Kopie) von jedem Geschäftsführer
- für natürliche Personen: 25 €
- für juristische Personen: 30 €
Gewerbeabmeldung über Bayern-Portal (Bayern-ID erforderlich)
Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Weitere Formulare/Beiblätter finden Sie hier.