Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Online-Verfahren & Formulare
- Gewerbeabmeldung Online
Sie können Ihr Gewerbe online abmelden.
- Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Sie können dieses Formular zur An-, Ab oder Ummeldung eines Gewerbes nutzen. Ein Online-Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.
Zuständigkeit
- Telefon: +49 941 5694-0
- Telefax: +49 941 5694-279
- E-Mail: info@regensburg.ihk.de
- Webseite: www.ihk.de/regensburg
- Hausanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 12, 93047 Regensburg
- Postanschrift: Postfach 110355, 93016 Regensburg
- Telefon: +49 851 5301-0
- E-Mail: info@hwkno.de
- Webseite: www.hwkno.de
- Hausanschrift: Nikolastraße 10, 94032 Passau
- Postanschrift: Nikolastraße 10, 94032 Passau
Leistungsdetails
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Gewerbeabmeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeabmeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
- § 14 Gewerbeordnung (GewO), insb. Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)
Anzeigepflicht
Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
Anzeigepflicht
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen- Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung
- Gaststättenerlaubnis; Beantragung
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Immobilienmakler; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
- Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
- Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
- Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
- Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Regionale Ergänzung: Stadt Amberg
Stand: 08.01.2025