Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben, müssen Sie dies anzeigen.

Online-Verfahren & Formulare

Zuständigkeit

  • Telefon: +49 851 5301-0
  • E-Mail: info@hwkno.de
  • Webseite: www.hwkno.de
  • Hausanschrift: Nikolastraße 10, 94032 Passau
  • Postanschrift: Nikolastraße 10, 94032 Passau

Leistungsdetails

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Die Gewerbeabmeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeabmeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.

Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

verwaltungsgerichtliche Klage

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Regionale Ergänzung: Stadt Amberg

Stand: 14.10.2025