Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Online-Verfahren
- Verlusterklärung eines Personaldokuments
Hier können Sie den Verlust Ihres Personaldokuments anzeigen.
Zuständigkeit
- Telefon: +49 9621 10-1333
- E-Mail: ewo@amberg.de
- Webseite:
- Hausanschrift: Hallplatz 4, 92224 Amberg
- Postanschrift: Marktplatz 11, 92224 Amberg
Leistungsdetails
Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
- § 15 Passgesetz (PassG)
- § 25 Passgesetz (PassG)
Pflichten des Inhabers
Ordnungswidrigkeiten
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Regionale Ergänzung: Stadt Amberg
Stand: 17.03.2025