Ausweis- und Passwesen

Ausweispflicht innerhalb Deutschlands

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ausweispflichtig und müssen stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Der Personalausweis oder Reisepass ist auf Verlangen einer hierzu ermächtigten Behörde vorzulegen. Verstöße gegen die Ausweispflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.


Passpflicht bei Reisen ins Ausland

Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht oder der Personalausweis zum Grenzübertritt genügt, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt.

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise: Länder A-Z