Ausweis- und Passwesen
Ausweispflicht innerhalb Deutschlands
Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ausweispflichtig und müssen stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Der Personalausweis oder Reisepass ist auf Verlangen einer hierzu ermächtigten Behörde vorzulegen. Verstöße gegen die Ausweispflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Passpflicht bei Reisen ins Ausland
Beim Überschreiten von Staatsgrenzen ist grundsätzlich das Mitführen eines Reisepasses erforderlich. Ob eine Passpflicht besteht oder der Personalausweis zum Grenzübertritt genügt, ist in den jeweiligen Staaten unterschiedlich gesetzlich geregelt.
Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin: Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise: Länder A-Z
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Wir empfehlen den betroffenen Eltern daher, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.