Gewerbe- und Sicherheitswesen
Im Sachgebiet Gewerbe- und Sicherheitswesen, wird eine große Anzahl unterschiedlicher Aufgabengebiete bearbeitet. So reicht die Bandbreite im klassischen Gewerbewesen über Gewerbemeldeverfahren, Antragsbearbeitung von speziellen Berufszweigen wie Gaststätten, Spielhallen, usw. bis hin zum Bewachungsgewerbe oder Reisegewerbekarten. Übergreifend zählen auch die Prüfung, die Verfahrensleitung und notfalls auch die zwangsweise Durchsetzung von Gewerbeuntersagungen ebenso zum Aufgabengebiet Kontrollen.
Der Begriff „Sicherheitswesen“ ist äußerst vielfältig zu verstehen. Hierunter fallen Bereiche wie Obdachlosenunterbringung, Versammlungsrecht (Demonstrationen), Waffen- und Sprengstoffrecht (inkl. Aufbewahrungskontrollen bei den Bürgern vor Ort), Jagd- und Fischereirecht sowie Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (z. B. Corona). Auch für besondere Berufsgruppen wie Heilpraktiker oder Schornsteinfeger ist das Sachgebiet zuständig und wird hierbei auch im Zuge von Ortsterminen tätig.
Das Sachgebiet steht in enger Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt des Landratsamts rund um die Themen Hunde oder Kampfhunde, gefährliche Tiere, Tauben, Anzeigen zu tierschutzwidriger Haltung und Tierseuchen.
Anträge für öffentliche Veranstaltungen sind umfassend, teilweise unter Beteiligung von Fachstellen, zu prüfen und zu verbescheiden. Dies reicht vom kleinen Vereinsfest bis hin zu Großveranstaltungen wie z.B. dem Altstadtfest. Daneben gibt es das Aufgabenfeld des Ordnungswidrigkeitenrechts, das vom Sachgebiet Gewerbe- und Sicherheitswesen für das gesamte Amt vollzogen wird.
Die Kontaktdaten der entsprechenden Sachbearbeiter finden Sie unter „Was erledige ich wo?“ unter dem jeweiligen Buchstaben des Aufgabenbereichs.
Formulare (z.B. für Gewerbean -ab -oder ummeldungen) und Merkblätter (z. B. für Demonstrationen) finden Sie unter Online-Services unter dem entsprechenden Themenbereich.
ZU EINER PERSÖNLICHEN VORSPRACHE IST EINE VORHERIGE TERMINVEREINBARUNG UNVERZICHTBAR! (Tel. 09621/10-1528 oder 10-1292)
Bei Fragen bezüglich Parken, Verkehr, usw. wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt