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Deutsche Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeitsbehörde informiert:
Die Staatsangehörigkeit regelt die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat und begründet Rechtsverhältnisse zwischen ihm und seinen Bürgern. Daraus ergeben sich wechselseitig Rechte und Pflichten.
Wir beraten Sie in allen Fragen, die mit dem Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen.
Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit stellen wir auf Antrag einen Staatsangehörigkeitsausweis aus.
Staatsangehörigkeitsausweis beantragen:
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis können Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachweisen. Für die Ausstellung benötigen Sie ein berechtigtes Interesse!
Das Wichtigste in Kürze
Zu beachten
1. Das Beratungsgespräch
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an die Staatsangehörigkeitsbehörde (Telefon 09621-10-1322). In einem persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie vorab gerne, wie die Prüfung der Staatsangehörigkeit abläuft und welche Unterlagen Sie dazu benötigen. Danach erhalten Sie das Antragsformular und eine individuelle Liste mit den benötigten Unterlagen.
2. Die Antragstellung
Wenn Sie alle benötigten Unterlagen zusammen und den Antrag ausgefüllt haben, vereinbaren Sie bitte erneut einen Termin zur Abgabe der Unterlagen.
Besonderheiten
Wir beraten Sie in allen Fragen, die mit dem Besitz oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zusammenhängen, wie zum Beispiel:
- Bin ich wegen meiner deutschen Abstammung eventuell auch deutscher Staatsangehöriger, obwohl ich nur einen ausländischen Pass habe?
- Ist mein Kind durch Adoption oder Vaterschaftsanerkennung deutscher Staatsangehöriger geworden?
- Verliere ich die deutsche Staatsangehörigkeit bei bestimmten Gelegenheiten - zum Beispiel bei Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (auch bei ständigem Aufenthalt im Inland) oder bei Wehrdienstleistung in einer fremden Armee?
- Optionsverfahren
- Verzicht
- Beibehaltung
- Entlassung
Gebührenrahmen
Staatsangehörigkeitsausweis: 25 Euro
Allgemeine Informationen
Wenn Sie rechtlich gesehen deutscher Staatsangehöriger sind, dies aber bisher nicht geltend gemacht haben, weil Sie beispielsweise als Doppelstaatler bereits Inhaber eines ausländischen Passes sind oder bei bestehenden Zweifeln an der deutschen Staatsangehörigkeit, können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Dieser stellt gegenüber allen Behörden das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit verbindlich fest.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft in der Regel, ob Sie oder Ihre Vorfahren zumindest seit 1950 immer als Deutsche behandelt wurden.
Rechtliche Grundlagen
§§ 3, 17, 30 StAG