Wiederauffinden eines Ausweisdokuments

Haben Sie Ihr als verloren gemeldetes Ausweisdokument wieder gefunden, müssen Sie auch dies unverzüglich der Passbehörde melden. Unterlassen Sie die Meldung kann dies mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Wichtig beim neuen Personalausweises

Haben Sie die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises gesperrt, so müssen Sie für eine weitere Nutzung der Funktion diese wieder entsperren lassen. Dies können Sie aus Sicherheitsgründen nicht über die telefonische Hotline vornehmen. Vielmehr müssen Sie hierfür persönlich im Einwohneramt vorsprechen und die Entsperrung beantragen. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.

Haben sie eine elektronische Signatur gesperrt, so müssen Sie die Unterschriftsfunktion bei Ihrem Signaturanbieter separat entsperren lassen.

Bei Unsicherheiten haben Sie die Möglichkeit, den Sperrstatus eines Ausweises bei der ausstellenden Personalausweisbehörde oder dem Sperrnotruf unter der Telefonnummer 0180/1333333 zu erfragen (Mo – So, 0-24 Uhr, auch aus dem Ausland erreichbar, Kosten 3,9 Ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct/Min. aus dem Mobilfunknetz).

Wichtiger Hinweis!

Verloren bzw. gestohlen gemeldete Ausweisdokumente werden durch die Polizei weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Die Löschung der Fahndung aufgrund des Wiederauffinden des Ausweisdokumentes kann jedoch nicht gewährleistet werden, da verschiedene Länder z. b. generell keine Eintragungen löschen. Bei geplanten Reisen ins Ausland empfehlen wir, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, ein neues Ausweisdokument zu beantragen.


Gebühren

  • Anzeige über das Wiederauffinden beim Einwohneramt: gebührenfrei
  • Entsperrung der eID-Funktion: 6,00 Euro