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Mitglieder des Gutachterausschuss
§ 2 BayGaV -auszugsweise-
Der Gutachterausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern. Für den Vorsitzenden sind mindestens zwei Stellvertreter zu benennen. Dem Gutachterausschuss müssen ein mit dem Vollzug des Baurechts befasster Angehöriger des öffentlichen Dienstes im Sinn von Art. 53 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung und je ein Bediensteter der zuständigen staatlichen Finanz- und Vermessungsbehörde angehören. Die Gutachter werden vom Stadtrat für die Dauer von 4 Jahren berufen.
Die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Amberg (Stand: Dezember 2024)
Vorsitzender | Dr.-Ing. Kühne Markus, Architekt, Berufsmäßiger Stadtrat |
1. stellvertretender Vorsitzender | Dr. Mitko Bernhard, Jurist, Berufsmäßiger Stadtrat |
2. stellvertretender Vorsitzender | derzeit nicht besetzt |
Vorsitzender bei Eigenbeteiligung der Stadt (§ 3 Abs. 4 BayGaV) | Lederer Bernhard, Dipl.-Ing. (FH), Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS) |
1. stellv. Vorsitzender bei Eigenbeteiligung der Stadt (§ 3 Abs. 4 BayGaV) | Freitag Wolfgang, Dipl.-Ing. (FH), Baurat |
Ehrenamtliche Gutachter | Arbogast Claus, Dipl.-Ing. (FH) |
Vermessungsbehörde | Gesierich Joachim, Dipl.-Ing., Vermessungsdirektor |
Finanzbehörde | Wagner Markus, Steueramtrat |