Mitglieder des Gutachterausschuss

§ 2 BayGaV -auszugsweise-
Der Gutachterausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern. Für den Vorsitzenden sind mindestens zwei Stellvertreter zu benennen. Dem Gutachterausschuss müssen ein mit dem Vollzug des Baurechts befasster Angehöriger des öffentlichen Dienstes im Sinn von Art. 53 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 der Bayerischen Bauordnung und je ein Bediensteter der zuständigen staatlichen Finanz- und Vermessungsbehörde angehören. Die Gutachter werden vom Stadtrat für die Dauer von 4 Jahren berufen.

Die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Amberg (Stand: Februar 2026)

VorsitzenderDr.-Ing. Kühne Markus, Architekt, Berufsmäßiger Stadtrat
1. stellvertretender VorsitzenderDr. Mitko Bernhard, Jurist, Berufsmäßiger Stadtrat
2. stellvertretender VorsitzenderEckert Carolin, Dipl.-Ing. (FH)
Vorsitzender bei Eigenbeteiligung der Stadt (§ 3 Abs. 4 BayGaV)Lederer Bernhard, Dipl.-Ing. (FH), Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS)
Ehrenamtliche GutachterArbogast Claus, Dipl.-Ing. (FH)
Beer Peter, Landwirtschaftsmeister
Freitag Wolfgang, Dipl.-Ing. (FH)
Fruth Erwin, Dipl.-Ing. (FH), von der HS Kaiserslautern öffentlich-rechtlich zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie Mieten und Pachten
Hannich Jasmin, Oberrechtsrätin (§ 2 Abs. 3 BayGaV)
Hirsch Andreas, Dipl.-Ing. (FH)/Architekt
Pichl Jürgen, Dipl.-Ing. (FH)
Raith Hans, Dipl.-Ing. (FH)
Scharf Marco, Dipl. Wirtschaftsjurist (FH), zert. Sachverständiger für Immobilienbewertung (DEKRA D1)
Schustek Gerhard, Dipl.-Ing. (FH)
Seits Martin, Forstamtmann
Steger Bernd, Dipl.-Ing., MRICS und ö.b.u.v. SV
Steinl Thomas, Sachverständiger für Immobilienbewertung (Sprengnetter Akademie)
Wiegel Hans-Georg, Dipl.-Ing. (FH)/Architekt
Zeltner Manfred, Sachverständiger (WF) für Grundstücksbewertung
Vermessungsbehörde 
(§ 2 Abs. 4 BayGaV)
Kronen Maximilian, Dipl.-Ing., Vermessungsoberrat
Hubmann Sebastian, Dipl.-Ing., Vermessungsoberrat
Finanzbehörde
(§ 2 Abs. 4 BayGaV)
Wagner Markus, Steueramtrat
Rabenhofer Michael, Steueramtmann