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Bodenschutz und Altlasten
Bodenschutz
Böden sind eine unverzichtbare Lebensgrundlage für alle Lebewesen.
Sie haben vielfältige Funktionen, u.a. liefern sie Nahrungsmittel und Rohstoffe, speichern und filtern Wasser und bieten Flächen für Besiedlung, Freizeit und Verkehr. Neben reiner Luft und sauberem Wasser gehören reine Böden zu unseren zentralen Lebenselementen und sind besonders zu schützen. Jedermann, der auf den Boden einwirkt, hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen werden.
Der Gesetzgeber hat mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ein geeignetes Instrumentarium geschaffen, um die Bodenfunktionen zu schützen.
Ländergesetze, in Bayern das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG), ergänzen diese Regelungen.
Altlasten
Als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Hierzu gehören u.a. die kontaminierten Grundstücke von ehemaligen Industriebetrieben sowie Flächen, auf denen früher Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert wurden und von denen Boden- und Grundwasserverunreinigungen ausgehen.
Auch Standorte, auf denen Boden-, Wasser- oder Luftverunreinigungen durch Chemikalien aus konventionellen und chemischen Kampfstoffen vorliegen und von denen eine Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit ausgeht, sind Altlasten.