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Beurkundungen im Jugendamt
Arten:
- Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft
- Erklärungen über die Anerkennung der Mutterschaft
- Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen
- Verpflichtung zur Zahlung von Entbindungskosten und Unterhalt an Mutter oder Vater
- Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Adoption
- Verzichterklärung des Vaters auf Übertragung der elterlichen Sorge
- Sorgeerklärung
- Erklärung des in Anspruch genommenen Elternteils nach § 648 ZPO (Einwendungen gegen das vereinfachte Verfahren)
Mitzubringende Unterlagen zur Beurkundung sind:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- je nach Beurkundungsart sind zusätzlich Geburtsurkunden, Nachweise bezüglich akademischer Titel und bisherige Urkunden (vgl. oben) vorzulegen
Besonderheiten:
- Bei einer Beurkundung mit ausländischen Beteiligten ist ggf. ein Dolmetscher erforderlich.
- Zur Beurkundung ist persönliches Erscheinen notwendig.
- Auch wenn der Wohnort nicht Amberg ist, führt das Jugendamt die o. g. Beurkundungen durch.
- Zweckmäßig ist eine vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Lisa Falk
Spitalgraben 3, 3. Stock, Zimmer 312
Tel. 09621 10-1372
Fax 09621 10-7372
E-Mail Lisa.Falk(at)Amberg.de
Christiane Regn
Spitalgraben 3, 3. Stock, Zimmer 310
Tel. 09621 10-1371
Fax 09621 10-7371
E-Mail Christiane.Regn(at)Amberg.de
Links
- Merkblatt: Anerkennung der Vaterschaft