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Online-Ausweisfunktion
Durch die Integration eines Computerchips kann man sich mit dem neuen Personalausweis auch einfach und zuverlässig in der Online-Welt ausweisen.
Dafür ist die Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) integriert worden.
Zur Nutzung benötigen Sie ein geeignetes Kartenlesegerät und eine Software, die sog. AusweisApp. Informationen und Downloadmöglichkeit finden Sie unter www.ausweisapp.bund.de.
Weiter benötigen Sie zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion Ihre PIN. Diese erhalten Sie zusammen mit PUK und Sperrkennwort nach der Antragstellung per Post mit dem sog. PIN-Brief. Der PIN-Brief wird jedoch nur dann verschickt, wenn der Antragsteller für den Personalausweis mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt ist.
BMI-Servicehotline zum Personalausweis: 030 / 18 681 23333
Einschalten der Online-Ausweisfunktion
Die Nutzung bzw. Aktivierung der Online-Ausweisfunktion ist erst ab dem 16. Lebensjahr möglich. Die Aktivierung können Sie durch persönliche Vorsprache beim Einwohneramt kostenfrei vornehmen lassen. Der bis dato zusätzliche online-PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst wurde vom Bund zum 29.12.2023 eingestellt.
Änderung der PIN
Haben Sie Ihre PIN vergessen oder ist der PIN-Brief nicht mehr auffindbar, können Sie die PIN im Einwohneramt neu setzen lassen. Hierfür müssen Sie persönlich vorsprechen, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
PUK
Die PUK dient zum Aufheben der Blockierung, wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben. Ausweisinhaber, die keinen PIN-Brief haben, sind somit nicht im Besitz einer PUK. Sie müssen nach dreimaliger Falscheingabe die PIN durch persönliche Vorsprache im Einwohneramt neu setzen lassen. Gleiches gilt für Personen, die ihre PUK bereits zehnmal genutzt haben.
Gebühren
- Einschalten der Online-Ausweisfunktion oder Änderungen zur PIN sind gebührenfrei
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