Digitaler Bauantrag
Seit 01.01.2026 ist es bei der Stadt Amberg möglich, neben der papiergebundenen Antragstellung, bau- und abgrabungsaufsichtliche Anträge und Anzeigen auch digital einzureichen.
Die digitale Antragstellung erfolgt über intelligente elektronische Formulare, sogenannte Online-Assistenten. Voraussetzung für die Nutzung der Online-Assistenten ist eine Authentifizierung der einreichenden Person mittels BayernID oder „Mein Unternehmenskonto“ auf ELSTER-Basis. Durch diese werden die Schriftformerfordernisse bei Antragstellung bzw. Anzeigeerstattung ersetzt. Insbesondere bei den vorzulegenden Bauzeichnungen wird auf jegliche Unterschrift verzichtet, so dass der Entwurfsverfasser die Bauvorlagen unmittelbar als PDF-Datei speichert und diese ohne Medienbruch im Online-Assistenten hochladen kann.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Hinweise auf der Startseite der einzelnen Online-Assistenten sowie bei den einzelnen Schritten im Ausfüllprozess. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.
Bei Fragen zum Digitalen Bauantrag, zur elektronischen Antragstellung oder zur Verwendung der Nutzerkonten wenden Sie sich bitte per E-Mail an digitaler-bauantrag@amberg.de.
Zur digitalen Antragstellung über das BayernPortal gelangen Sie über folgende Links:
Bauantrag online - Fehlende Angaben und Unterlagen online nachreichen
Isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme online beantragen
Kriterienkatalog - Erklärung über die Erfüllung online einreichen
Nutzungsaufnahme online anzeigen
Teilbaugenehmigung online beantragen
Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids online beantragen
Die Online-Assistenten können entweder mit der BayernID oder mit dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis (Mein Unternehmenskonto) genutzt werden.
Bei Nutzung der Online-Assistenten mit BayernID, muss sich der Einreichende einmalig über das BayernPortal registrieren, wenn noch keine BayernID vorhanden ist. Bei der BayernID handelt es sich um das Bürgerkonto des Freistaats Bayern. Da bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschriften verzichtet wird, ist eine gehobene Authentifizierung erforderlich. Eine Anmeldung nur mit Benutzername und Passwort im BayernPortal ist deshalb nicht ausreichend. Die Registrierung kann entweder mit dem neuen Personalausweis (nPA) oder dem persönlichen ELSTER-Zertifikat erfolgen. Dazu ist beim Erstellen eines Kontos zunächst die Option „Online-Ausweis“ oder „ELSTER“ auszuwählen.
Bei der Nutzung der Online-Assistenten mit ELSTER-Unternehmenskonto (Mein Unternehmenskonto) beantragt der Einreichende einmalig für sich (und ggf. seine Mitarbeiter) ein (oder mehrere) ELSTER-Organisationszertifikat(e). Das Nutzerkonto „Mein Unternehmenskonto“ basiert auf der ELSTER-Technologie. Organisationen können mehrere ELSTER-Zertifikate beantragen und diese ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Voraussetzungen für ein ELSTER-Zertifikat sind eine wirtschaftlich handelnde Organisation in Form eines Unternehmens, eines Vereins oder einer Behörde sowie das Vorhandensein einer deutschen Steuernummer unabhängig davon, auf welcher Grundlage (z.B. Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer); ein Sitz in Deutschland ist dabei nicht notwendig.
Für die Nutzung des Digitalen Bauantrags müssen neben Informationen zur antragstellenden Organisation zwingend auch Daten über die hinter dem Benutzerkonto stehende natürliche Person übermittelt werden. Grund dafür ist, dass die bei den meisten Bauanträgen notwendige Bauvorlageberechtigung immer an eine natürliche Person gebunden ist.
Das ELSTER-Organisationszertifikat muss dazu (einmalig) auf mein-unternehmenskonto.de unter Mein Benutzerkonto – Persönliche Daten mit einem persönlichen ELSTER-Zertifikat mit Name, Vorname und Geburtsdatum verknüpft werden (wobei das Geburtsdatum beim Digitalen Bauantrag nicht verarbeitet wird).
Baurecht
- Bauantrag, einschließlich Änderungs- und Tekturantrag (Art. 64 BayBO)
- Antrag auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO)
- Antrag auf Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO)
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Bau- oder Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO)
- Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer eines Vorbescheids (Art. 71 Satz 3 BayBO)
- Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren („Freisteller“, Art. 58 BayBO)
- Antrag auf Zulassung von Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (Art. 63 BayBO)
Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren
- Baubeginnsanzeige (Art. 68 Abs. 8 BayBO)
Achtung: Bei ursprünglich digital eingereichten Anträgen ist auch die zugehörige Baubeginnsanzeige digital einzureichen! - Anzeige der Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 BayBO)
Achtung: Bei ursprünglich digital eingereichten Anträgen ist auch die zugehörige Anzeige der Nutzungsaufnahme digital einzureichen! - Anzeige der Beseitigung (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO)
- Erklärung des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO i.V.m. Anlage 2 BauVorlV)
Achtung: Die digitale Einreichung der Erklärung des Tragwerksplaners ist nur begleitend zu digital eingereichten Bauanträgen und digital eingereichten Baubeginnsanzeigen möglich!
Abgrabungsrecht
- Antrag auf Abgrabungsgenehmigung (Art. 7 BayAbgrG)
- Antrag auf Vorbescheid (Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG)
- Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung (Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayAbgrG)
- Vorlagen genehmigungsfreier Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)
- Baubeginnsanzeige im abgrabungsrechtlichen Verfahren (Art. 9 Abs. 4 Satz 2 BayAbgrG)
Bauantrag online – Hauptassistent
Der Hauptassistent ermöglich die Einreichung von Bauanträgen, Bauanträgen zu Werbeanlagen, Änderungsanträgen zu Bauanträgen, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Abgrabungsanträgen, Änderungsanträgen zu Abgrabungsanträgen und Vorlagen genehmigungsfreier Abgrabungen.
Der Hauptassistent umfasst das bisherige analoge Bauantragsformular sowie das bisherige analoge Formular Baubeschreibung.
Nachreichassistent
Der Nachreichassistent ist bei allen digitalen Anträgen für nachzureichende Angaben und Unterlagen zu verwenden. Die Verknüpfung zum Vorgang erfolgt über das Aktenzeichen oder die 20-stellige Vorgangsnummer, sofern das Aktenzeichen noch nicht vorliegt.
In diesem Assistenten können fehlende oder berichtigende Angaben in einem Freifeld nachgeholt oder fehlende Unterlagen als Dateien hochgeladen werden. Eine eindeutige Kennzeichnung der Mängelbehebung oder erforderlichen Ergänzungen in den Plänen ist hilfreich.
Online-Assistent Baubeginnsanzeige
Der Online-Assistent ermöglicht die Einreichung von Baubeginnsanzeigen sowie Beginnsanzeigen bei Abgrabungsvorhaben. Er ersetzt das entsprechende analoge Formular sowie das Formular „Bestimmung des Verantwortlichen für die Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen an die Standsicherheit bei der Bauausführung gemäß Artikel 77 Absatz 3 Satz 1 BayBO“. Angaben zum Prüfsachverständigen oder zum Verantwortlichen gemäß Artikel 77 Absatz 3 Satz 1 BayBO werden hier nur verlangt, wenn dies für das konkrete Bauvorhaben auch benötigt wird. Ansonsten werden die entsprechenden Seiten nicht eingeblendet.
Online-Assistent Anzeige der Beseitigung
Der Online-Assistent ermöglicht die Einreichung von Beseitigungsanzeigen und ersetzt das entsprechende analoge Formular.
Online-Assistent Antrag auf isolierte Abweichung, Befreiung, Ausnahme
Der Online-Assistent ermöglicht die Einreichung von Anträgen auf isolierte Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften sowie isolierte Befreiung oder Ausnahme von bauplanungsrechtlichen Vorschriften bei ansonsten nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Bei Abweichungen von Bauordnungsrecht, die keine örtliche Bauvorschrift betreffen, gilt dies auch für genehmigungsfreigestellte Bauvorhaben gem. Art. 58 BayBO.
Für diese Anträge ist kein bauaufsichtlich eingeführtes analoges Formular vorgegeben.
Online-Assistent Kriterienkatalog
Dieser Online-Assistent ersetzt das Formular „Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs gemäß Anlage 2 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)“. Bei dem Online-Assistenten handelt es sich nicht um einen eigenständigen Antrag, sondern – je nach Bauvorhaben – entweder um eine Bauvorlage zum Bauantrag oder eine Anlage zur Baubeginnsanzeige. Ergibt die Erklärung des Tragwerksplaners, dass eine Prüfung bzw. Bescheinigung nicht erforderlich ist, ist dies als Bauvorlage (bei Sonderbauten) bzw. als Anlage zur Baubeginnsanzeige (bei Nichtsonderbauten) einzureichen.
Der Online-Assistent kann deshalb vom Tragwerksplaner nur begleitend zu einem ebenfalls online eingereichten Bauantrag oder einer ebenfalls online eingereichten Baubeginnsanzeige genutzt werden. Die Verknüpfung zum entsprechenden „Hauptantrag“ erfolgt über die Angabe der 20-stelligen Sendungsnummer, die beim Einreichen jedes Antrags automatisch als Referenz generiert wird. Alternativ kann die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs bei digitalen Anträgen auch durch das Hochladen des Scans eines vom Tragwerksplaners ausgefüllten Papierformulars eingereicht werden.
Online-Assistent Anzeige der Nutzungsaufnahme
Der Online-Assistent ermöglicht die Anzeige der Nutzungsaufnahme und ersetzt das entsprechende Papierformular.
Online-Assistent Antrag auf Teilbaugenehmigung
Der Online-Assistent ermöglicht die Stellung von Anträgen auf Teilbaugenehmigung und Teilabgrabungsgenehmigung. Für diese ist kein analoges Formular vorgegeben. Zu beachten ist, dass Anträge auf Teilbaugenehmigung bzw. Teilabgrabung digital nur eingereicht werden können, wenn der Hauptantrag bereits digital eingereicht wurde.
Online-Assistent Verlängerungsantrag
Mit diesem Online-Assistenten kann die Verlängerung von Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheiden beantragt werden. Dafür ist im analogen Verfahren kein Formular gegeben.
Online-Assistent Vorbescheidsantrag
Mit diesem Assistenten können Anträge auf Vorbescheid für Bauvorhaben und Abgrabungsvorhaben gestellt werden.
Die Online-Assistenten richten sich i.d.R. an den Entwurfsverfasster (Bauantrag, Abgrabungsantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Teilbaugenehmigung, Vorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren), der in den meisten Fällen über eine Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO verfügen muss.
Der Assistent zur Vorlage eines Kriterienkatalogs richtet sich an den Tragwerksplaner, der den Standsicherheitsnachweis erstellt hat.
Der Assistent für Beseitigungsanzeigen muss durch einen qualifizierten Tragwerksplaner ausgefüllt werden, wenn ein nichtfreistehendes Gebäude beseitigt werden soll, das an ein nicht verfahrensfreies Gebäude angebaut ist. Bei allen anderen zu beseitigenden Anlagen kann der Assistent vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn verwendet werden.
Der Assistent für Verlängerungsanträge, Anträge auf isolierte Abweichung, Befreiung oder Ausnahme, Baubeginnsanzeigen und Anzeigen der Nutzungsaufnahme können vom Bauherrn (bei mehreren Bauherren von einem der Bauherren) oder von einer Vertretung des Bauherrn verwendet werden.
Auf der Startseite des jeweiligen Online-Assistenten ist jeweils beschrieben, wer diesen ausfüllen kann.
Bei der digitalen Antragstellung sind zwingend die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr entwickelten Online-Assistenten zu verwenden. Das Einreichen von Anträgen und Unterlagen per E-Mail oder anderen/eigenen Formularen ist nicht zulässig und rechtlich nicht wirksam.
Die Antragstellung erfolgt vollständig online über den jeweiligen Online-Assistenten. Hierbei handelt es sich um intelligente Formulare, die durch den Ausfüllprozess führen und dabei die bestehenden Formulare (z.B. Bauantragsformular, Baubeschreibung) ersetzen. Die weiteren Bauvorlagen (z.B. Baupläne, amtlicher Lageplan etc.) werden über die Online-Assistenten im PDF-Format hochgeladen. Andere Dateiformate sind hier nicht zulässig. Die Einreichung eines unterschriebenen Ausdrucks ist nicht erforderlich. Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, ist es wichtig, Dateien möglichst als Einzelzeichnungen hochzuladen und diese kurz und korrekt zu benennen, z.B. Lageplan, Grundriss Erdgeschoss, Schnitt A-A, Brandschutznachweis, Stellplatznachweis.
Am Ende des Ausfüllvorgangs entsteht aus Ihren Angaben ein fertig ausgefülltes PDF-Dokument (PDF-Antrag). Die eingegeben Daten werden automatisch zusammen mit diesem PDF-Antrag und den weiteren von Ihnen hochgeladenen Unterlagen an die Stadt Amberg übermittelt. Wir empfehlen den PDF-Antrag unmittelbar nach dem Senden für Ihre eigenen Unterlagen herunterzuladen. Sobald das zugehörige Browserfenster geschlossen wurde, kann dieser PDF-Antrag nicht nochmals erzeugt und heruntergeladen werden.
Wenn Sie den Ausfüllprozess unterbrechen, können Sie das Formular als HTML-Datei zwischenspeichern und den Vorgang später fortsetzen, indem Sie diese unter „Datei zum Hochladen auswählen“ einfügen.
Nach dem Senden des Antrags erhalten Sie eine automatische Bestätigung mit einer Vorgangsnummer per E-Mail. Bitte prüfen Sie, ob Sie die E-Mail erhalten haben und der Vorgang gesendet wurde. Zusätzlich befindet sich der Antrag als Anlage in der Eingangsbestätigung im Postkorb der gewählten Authentifizierungsmethode.
Der Antrag bzw. die Anzeige gelangt nun automatisch in die Bauverwaltungssoftware der Bauaufsichtsbehörde und wird dort als Vorgang angelegt. Das Aktenzeichen, unter dem der Antrag bei uns bearbeitet wird, sowie eine Eingangsbestätigung oder die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erhalten Sie anschließend per Post oder in das digitale Postfach Ihres Nutzerkontos.
Ja. Es wird lediglich die Möglichkeit geschaffen, Anträge und Anzeigen digital über die Online-Assistenten einzureichen.
Werden die Anträge in Papierform eingereicht, bleiben die Anforderungen an die vorzulegenden Bauvorlagen, Schriftform- und Unterschriftserfordernisse vollständig bestehen.
Abstandsflächenübernahmeerklärungen können nicht über einen eigenen Online-Assistenten eingereicht werden. Sie können aber als „elektronisches Abbild“ (=Scan) des unterschriebenen Originals als Anlage zu einem digitalen Bauantrag hochgeladen werden. Hierfür ist das amtliche Formular zu verwenden und die Unterschriften des Bauherrn und des Nachbarn müssen vorhanden sein.
Wir weisen darauf hin, dass die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen kann. Bitte bewahren Sie aus diesem Grund die Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.
Die Nachweise der Standsicherheit, des Brandschutzes und die Bestätigung nach Art. 78 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayBO sowie die Prüfbescheinigungen Standsicherheit und Brandschutz werden als elektronisches Abbild des vom Ersteller unterschriebenen Originals abgegeben. Die Bauvorlagen müssen die Person des Entwurfsverfassers erkennen lassen.
Wir weisen darauf hin, dass die Bauaufsichtsbehörde die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen kann. Bitte bewahren Sie aus diesem Grund die Unterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.
Bisher musste neben dem Entwurfsverfasser auch der Bauherr auf den Bauvorlagen unterschreiben. Teilweise haben auch Nachbarn auf den Eingabeplänen unterschrieben. Zudem mussten Fachplaner (z.B. Ersteller des landschaftspflegerischen Begleitplans) die von ihnen gefertigten Unterlagen unterzeichnen.
Bei Einreichung eines Bauantrags in Papierform ändert sich nichts an den bestehenden Regelungen.
Bei der digitalen Antragstellung greifen jedoch folgende Änderungen:
Bei der digitalen Einreichung hat sich die vom jeweiligen Online-Assistenten vorgesehene Person über die BayernID oder Mein Unternehmenskonto zu authentifizieren. Die Authentifizierung ersetzt etwaige Schriftformerfordernisse, die die BayBO oder das BayAbgrG anordnen. Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner und Vertreter des Antragstellers müssen vom Bauherrn bzw. Antragsteller beauftragt und bevollmächtigt sein, die Anträge, Anzeigen, Unterlagen oder Bauvorlagen digital einzureichen.
Die digitale Einreichung kann nur durch eine Person erfolgen. Bei Bauanträgen muss dies der (bauvorlageberechtigte) Entwurfsverfasser sein. Dieser erklärt sich bei der Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und erklärt, dass er im Sinne des Bauherrn handelt. Eine Unterschrift des Bauherrn auf den Bauvorlagen ist bei digital eingereichten Bauanträgen daher nicht mehr notwendig.
Fachplaner (z.B. Ersteller eines landschaftspflegerischen Begleitplans) müssen die von ihnen gefertigten Unterlagen ebenfalls nicht unterzeichnen. Die Unterlagen müssen die Person des Fachplaners erkennen lassen. Der Entwurfsverfasser ist für die korrekte Angabe der Person des Fachplaners verantwortlich. Davon ausgenommen sind die sog. sicherheitsrelevanten Unterlagen (betreffend Brandschutz und Standsicherheit). Diese sind als Scan des unterschriebenen Originals einzureichen.
Der Bauherr muss die Bauzeichnungen und den Lageplan weiterhin allen Nachbarn zur Zustimmung vorlegen. Die Originalunterschriften müssen der Stadt Amberg nicht vorgelegt werden. Im Online-Assistenten sind jedoch die Namen und Anschriften der Nachbarn sowie die Flurstücksnummern des jeweiligen Grundstücks anzugeben. Darüber hinaus ist zwingend anzugeben, ob die Nachbarn zugestimmt haben oder nicht. Es sind alle Eigentümer eines Grundstücks aufzuführen.
Nachbarn, die im Antragsformular genannt sind, aber nicht zugestimmt haben, erhalten einen Abdruck des Genehmigungsbescheides. Es wird darauf hingewiesen, dass falsche Angaben zu den Nachbarzustimmungen zu fehlender Rechtssicherheit für den Bauherrn führen, da der Bescheid ohne Zustellung im Falle des Fehlens der Zustimmung des Nachbarn noch lange nach Baubeginn anfechtbar bleibt.
Die Baugenehmigung besteht aus dem schriftlichen Bescheid und den mit einem Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen. Die Erstellung des Genehmigungsbescheides erfolgt bis auf Weiteres in hybrider Form. Das bedeutet, dass der Baugenehmigungsbescheid zusammen mit verkleinerten Plänen (in der Regel DIN A3) weiterhin analog per Papier ausgefertigt und dem Bauherrn zugestellt wird.
Zusätzlich werden die elektronischen Originalpläne digital bereitgestellt. Hierzu erhält der Bauherr mit der Eingangsbestätigung Zugangsdaten für eine digitale Bürgerauskunft. Damit besteht die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand abzurufen und den Genehmigungsbescheid mit allen dazugehörigen Plänen und sonstigen Bauvorlagen nach Abschluss des Verfahrens dort herunterzuladen.
Andere Dokumente und Schreiben wie die Eingangsbestätigung oder die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen werden bereits digital in den Postkorb des Nutzerkontos der einreichenden Person zugestellt, wenn diese im Schritt vor dem Absenden des Antrags ihr Einverständnis erteilt und entsprechende Vollmachten angibt. Zukünftig soll es möglich sein auch den Baugenehmigungsbescheid in rein digitaler Form zu erhalten, wenn dies gewünscht ist.
Sollten Unterlagen nachzureichen sein, erfolgt die Unterlagennachforderung seitens der Bauaufsichtsbehörde in Papierform bzw. über das Postfach des Nutzerkontos. Die fehlenden Unterlagen sind (ausschließlich) über den Nachreichassistent einzureichen. Eine eindeutige Kennzeichnung der Mängelbehebung oder erforderliche Ergänzungen in den Plänen beschleunigt die weitere Sachbearbeitung. Bei ursprünglich digital eingereichten Anträgen ist es nicht möglich Unterlagen in Papierform nachzureichen.
Bei Anträgen, die ursprünglich in Papierform eingereicht wurden, ist das Nachreichen von digitalen Unterlagen weder per Online-Assistent noch per E-Mail zulässig. Dies muss in Papierform mit den erforderlichen Unterschriften erfolgen.
Bei Fragen zum Digitalen Bauantrag, zur elektronischen Antragstellung oder zur Verwendung der Nutzerkonten wenden Sie sich bitte per E-Mail an digitaler-bauantrag@amberg.de.