E-Mobilität

Elektromobilität hat viele Facetten. Vom E-Bike, E-Roller und E-Motorrad über das E-Auto bis hin zum E-Linienbus. Um die Umwelt- und Klimaziele von Bund, Ländern und der Stadt Amberg einzuhalten, bietet die E-Mobilität neben einer Reduzierung des Verkehrsaufkommens eine gute Alternative zum Verbrennungsmotor.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Angebote zu E-Mobilität in der Region.

Ladestationen Pedelecs/ E-Bikes

Die Stadt Amberg bietet aktuell folgende Möglichkeiten zum Laden von Pedelecs und E-Bikes:

  • Nordfassade Rathaus (Ecke Hallplatz/ Herrnstraße)
  • Fahrradgarage Multifunktionsplatz

Bei diesen Links finden Sie Informationen rund um die Angebote zu E-Mobilität in der Region:

Verkehrsregeln für E-Scooter/E-Roller

Die Tret- und Stehroller, die seit 2019 auf Deutschlands Straßen zugelassen sind, fallen unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (kurz eKFV) und gelten somit als Kraftfahrzeuge. Somit gilt die Einhaltung der Straßenverkehrsverordnung.

Im Folgenden sind die wichtigsten Regeln kurz erläutert:

Bei einem vorhandenen Radweg muss der E-Roller diesen benutzen. Verschiedene Arten der zu benutzenden Radverkehrsanlagen umfassen sowohl baulich getrennte Radwege als auch Radfahrstreifen und Fahrradschutzstreifen. Sollte kein Radweg vorhanden sein, so muss der E-Roller auf der Fahrbahn geführt werden.

Zudem darf die Fußgängerzone - unter Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit und der Rücksichtnahme der dort zu Fuß gehenden Passanten - befahren werden. Dies ist erkenntlich durch das entsprechende Zusatzschild an den jeweiligen Eingängen der Fußgängerzone.

Nein, es gibt keine Helmpflicht für E-Roller. Jedoch wird das Tragen aufgrund der Unfallstatistiken dringend empfohlen.