Ukraine-Hilfe
Spendenkonto Ukraine-Hilfe
Um für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine schnell und unbürokratisch Hilfe leisten zu können, hat die Stadt Amberg ein eigenes Spendenkonto eingerichtet. Die hier eingezahlten Gelder kommen zum einen den nach Amberg geflohenen Ukrainerinnen und Ukrainern zugute, zum anderen aber auch Menschen, die in Ambergs polnischer Partnerstadt Bystrzyca Kłodzka untergekommen sind.
Konto der Stadt Amberg bei der Sparkasse Amberg-Sulzbach:
- IBAN DE87 7525 0000 0240 1002 14
- BIC BYLADEM1ABG
- Verwendungszweck „Flüchtlingshilfe Ukraine“ angeben
Wohnraum dringend gesucht!
Die Stadt Amberg sucht dringend Wohnungen für Menschen, die aus der Ukraine zu uns geflüchtet sind!
Ideal wären ein abgeschlossener Wohnraum und die Verfügbarkeit für 6 Monate mit Verlängerungsoption. Die Stadt würde den Mietvertrag – nach Sichtung und Prüfung des Angebots – mit dem Vermieter abschließen.
Meldungen bitte per E-Mail an Ukraine-Hilfe(at)Amberg.de.
Merkblätter
Koordinierungsgruppe
Bei der Stadt Amberg wurde eine Koordinierungsgruppe eingerichtet, die sich auf eine mögliche Ankunft von Geflüchteten aus der Ukraine vorbereitet und zugleich Anlaufstelle für Hilfsangebote ist.
- E-Mail ukraine-hilfe(at)amberg.de
- Tel. 09621 10-2121
Helferinnen und Helfer
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine brauchen Unterstützung. Bürgerinnen und Bürger, die Dolmetscherdienste anbieten oder angekommene Flüchtlinge begleiten und betreuen wollen, können sich an die Freiwilligenagentur wenden.
Willkommen in Deutschland | Ласкаво просимо до Німеччини
Ви втекли із зони воєнних дій в Україні? Ласкаво просимо до Німеччини. Вам потрібні інформація та допомога, житло чи медичне обслуговування? Ми хочемо бути вашим першим цифровим контактним пунктом для доброго початку перебування в Німеччині. Зміст цього веб-сайту поступово розширюється.
Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung? Wir wollen Ihre erste digitale Anlaufstelle für einen guten Start in Deutschland sein. Dieses Webangebot wird sukzessive ausgebaut.
Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine geht eine erhebliche Zunahme an gezielt eingesetzten falschen oder irreführenden Informationen auch in Deutschland einher. Diese Desinformation soll die öffentliche Debatte beeinflussen und potenzielle Spaltungslinien in der Gesellschaft vertiefen. Ziel ist es, zu destabilisieren und Konflikte vor Ort zu entfachen. Desinformation ist damit ein Teilbereich der hybriden Bedrohungen, zu denen weitere illegitime Einflussnahmen auf Staaten und Gesellschaften wie Cyberangriffe und das Ausnutzen wirtschaftlicher Abhängigkeiten zählen.
Um dem Phänomen der Desinformation angemessen zu begegnen, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQs) zusammengestellt. Darin wird erläutert, was Desinformation ist, wie sie verbreitet wird und welche Narrative im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg vorrangig erzählt werden. Von besonderer Bedeutung im Kampf gegen Desinformation sind die gesellschaftliche Resilienz und die Fähigkeit, Desinformation zu erkennen. Hierzu finden sich ebenfalls Hinweise im dem FAQ.
Aus gegebenem Anlass informiert die Stadt Amberg über die Vorgehensweise für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bzw. Bürgerinnen und Bürger, die diesen helfen wollen und Unterstützung anbieten.
Die rechtlichen Regelungen und Vorgehensweisen unterliegen derzeit zum Zweck der Optimierung einem dynamischen Veränderungsprozess, den leider auch die Stadt Amberg nicht vorhersehen kann. Insofern werden die nächsten Wochen allen betroffenen Menschen und beteiligten Einrichtungen sehr viel Flexibilität abverlangen. Es wird um Verständnis gebeten.
Stand:18.07.2022
Grundsätzlich gilt: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind legal hier – Deutschland bietet Schutz
Menschen aus der Ukraine können vorerst im Besucherstatus bis zu 90 Tagen in Deutschland bleiben. Es besteht also zunächst keine gesetzliche Notwendigkeit, sich innerhalb dieser Zeit bei der Ausländerbehörde zu melden. Wer privat vorübergehend ihm bekannte Menschen aus der Ukraine aufnehmen will, kann dies tun, eine Genehmigung der Stadt Amberg ist nicht notwendig.
Sofern neuankommende ukrainische Flüchtlinge Leistungen erhalten und/oder sich länger in Deutschland aufhalten möchten, sind einige Schritte notwendig:
Wenn Sie in Amberg eine Wohnung/Unterkunft für die nächste Zeit haben, sprechen Sie bitte persönlich bei der Ausländerbehörde, Hallplatz 4, 2. Obergeschoss vor – vorzugsweise nach Terminvereinbarung über Kontakt Tel. 09621 10-1334, E-Mail auslaenderamt(at)amberg.de.
Anfangsbuchstabe Nachname des Kunden | Durchwahl Berater/in
A + B | 10-1359
C - F + P | 10-1323
G, H, R, Y + Z | 10-1286
I, J, K + L | 10-1328
M, N, O + Sa-Se | 10-1406
Q, Sf-Sz, T, U, V, W + X| 10-1397
Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte vorab einen Termin vereinbaren!
Dort erfolgt ein erster Check, ob die Voraussetzungen für § 24 Aufenthaltsgesetz vorliegen. Die Menschen erhalten eine vorläufige amtliche Bestätigung ihrer ersten Vorsprache bei der Stadt Amberg, die sie zur Vorlage bei weiteren Behörden, z. B. Amt für soziale Angelegenheiten verwenden können. Außerdem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Orientierung für die weiteren Schritte geben und eine Checkliste (z. B. Meldebehörde) aushändigen.
Mitzubringen sind zwingend:
- Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Identitätsdokumente (vorzugsweise lateinische Schrift oder amtliche Übersetzung – kann ggf. nachgeholt werden)
- Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt (Formular: https://www.amberg.de/fileadmin/Einwohneramt/Wohnungsgeberbestaetigung.pdf)
- Vorsprache bei Ausländerbehörde – bitte mit Terminvereinbarung, Tel. 10-1334 oder E-Mail auslaenderamt(at)amberg.de
Notwendig:- Pässe, Identitätsdokumente (Geburts-/Heiratsurkunde),
- Wohnungsgeberbestätigung
- Anmeldung beim Einwohneramt*
- Erhalt einer amtlichen Bestätigung der Vorsprache bei der Ausländerbehörde*
- Kontakt zum Jobcenter oder Amt für soziale Angelegenheit möglich, nicht zwingend notwendig
- Formale Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung
- Erhalt sog. Fiktionsbescheinigung nach § 24 AufenthG (ggf. mit Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“)
- Binnen 6 Monaten: ggf. Erteilung Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG mit Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“
Wichtig: bitte die Briefkästen mit allen Namen der geflüchteten Personen versehen! Sonst kann für die Verfahrensschritte wichtige Post nicht zugestellt werden.
*Hinweis: Sofern keine Identitätsdokumente in lateinischer Sprache vorgelegt werden können, wird eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. In diesem Fall wird eine entsprechende Bestätigung der Ausländerbehörde erstellt, mit der zumindest Schritt 4 vorgezogen werden kann.
Für das öffentliche Leben ist oftmals ein Covid-Impf- oder Testnachweis erforderlich. Die Angebote der Amberger stehen auch geflüchteten Menschen kostenfrei zur Verfügung:
- Testen: https://www.amberg.de/testen
- Impfen: https://www.amberg.de/impfen
- Geflüchtete bekommen unbürokratisch eine Corona-Impfung
- einfach ins Impfzentrum, Kennedystraße 50 kommen
- es ist keine Terminvereinbarung notwendig
- notwendig: Ausweis oder Identitätsdokument
- zwischen der in der Ukraine verbreiteten Impfung mit dem russischen Impfstoff „Sputnik“ und einer Injektion mit unseren Impfstoffen sollten vier Wochen liegen
Für geflohene Kinder und Jugendliche werden an den Schulen zunächst pädagogische Willkommensgruppen eingerichtet. Das Angebot verfolgt folgende Ziele:
- Schaffen einer Tages- und Wochenstruktur mit festen Bezugspersonen
- Förderung des Spracherwerbs und der Sprachpraxis
- Kennenlernen des deutschen Schulalltags
- Vielfältige Begegnungen mit Menschen im Ankunftsland
- Kontakthalten zur ukrainischen Heimat
Die Verteilung der geflüchteten Kinder und Jugendlichen wird folgendermaßen organisiert:
- Ukrainische Kinder und Jugendliche können sich grundsätzlich an jeder Schule melden, unabhängig davon ob ein Willkommensangebot an dieser Schule stattfinden wird.
- Kinder und Jugendliche, die bei einer Schule vorstellig werden, füllen ein Meldeblatt „Ersterfassung ukrainischer Schüler“ aus oder bringen es bereits ausgefüllt zur Schule mit.
- Alle Meldungen werden durch das Staatliche Schulamt zentral gesammelt.
- Je nach Zuständigkeit entscheiden das Staatliche Schulamt (Jahrgangsstufe 1-4) oder die Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern aller Schularten (ab Jahrgangsstufe 5), wie die ukrainischen Kinder und Jugendlichen auf die vorhandenen Willkommensgruppen an den Schulen gleichmäßig verteilt werden können. Pädagogische Willkommensangebote sind bzw. werden nicht an jeder Schule eingerichtet.
- Das Willkommensangebot an einer Schule ist nicht zwangsläufig gleichzusetzen mit der Schule, an der die Schülerinnen und Schüler später ihre Schulpflicht erfüllen werden. Die Aufnahme im Sinne der Schulpflicht erfolgt in der Regel frühestens drei Monate nach dem Zuzug.
- In welche Willkommensgruppe das jeweilige Kind aufgenommen wird, erfahren die Berechtigten von der aufnehmenden Schule.
- Die Teilnahme am Angebot der Willkommensgruppen ist freiwillig.
- Es ist vorgesehen, dass das Angebot der pädagogischen Willkommensgruppen spätestens nach den Osterferien starten kann.
Für psychisch stark belastete und traumatisierte Kinder und Jugendlichen in den Pädagogischen Willkommensgruppen stehen schulische Unterstützungssysteme zur Verfügung. Ansprechpartner sind auf Schulamtsebene Beratungslehrer, Schulpsychologen und Berater Migration. Überregional kann man sich an die Schulberatungsstelle bzw. das Kriseninterventionsteam in Regensburg wenden.
Hier geht es zum Meldeblatt „Ersterfassung ukrainischer Schüler / Первинна реєстрація українських студентів“. Bitte bei einer Schule nach Wahl abgeben!
Weitere Infos: https://www.schulamt-amberg.de/index.php/ukraine-help/meldeblatt
Aufnahmeverfahren:
- Schritt 1: Kontaktaufnahme mit einer nahe gelegenen Schule
- Schritt 2: Registrierung des Schülers/der Schülerin durch die Schule (Erstkontakt)
- Schritt 3: Schule meldet das Kind /den Jugendlichen an das Staatliche Schulamt (Steuergruppe)
- Schritt 4: Zuweisung des Schüler/der Schülerin an eine Gastschule/in eine Pädagogische Willkommensgruppe durch Steuergruppe
Порядок прийому:
- Крок 1: Зверніться до найближчої школи
- Крок 2: Реєстрація учня чи учениці відбувається безпосередньо в школі (перше знайомство)
- Крок 3: Школа повідомляє до Державного управлінню освіти про реєстрацію дитини (керівна комісія)
- Крок 4: Направлення учня керівною комісією до школи в педагогічного групу для нових учнів
Auskunft erteilen:
Staatliche Schulämter in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach
Tel. 09621 39-611, E-Mail Schulamt(at)amberg-sulzbach.de
ХТО?
Громадяни України-біженці (дорослі та молодь від 16 років) можуть зареєструватися на мовні курси Федерального управління з міграції та біженців (BAMF). Будь ласка, зареєструйтеся особисто в одного з двох постачальників мовних курсів в Амбергі.
ДЕ?
Центр мовно-професійної підготовки ІСЕ
Кільце Кайзера Людвіга 9
92224 Амберг
Тел.09621 786816
info(at)ise-berufsbildung.de
www.ise-berufsbildung.de
Колпінговський навчальний заклад
Кохкеллерштрассе 1А
92224 Амберг
Тел.09621 9145690
amberg(at)kolping-ostbayern.de
https://www.kolping-ostbayern.de/fuer-zuwanderte
ЯК?
Ви належите до уповноваженої групи осіб, якщо у вас є біометричний паспорт або якщо ви маєте з собою реєстраційну форму з Відділу реєстрації мешканців за українським паспортом. На співбесіду з організатором мовних курсів найкраще взяти з собою всі документи. Провайдери перевіряють документи та подають відповідні документи до BAMF. Після цього BAMF приймає рішення про вашу участь та звільнення від витрат.
КОЛИ?
Ви можете зареєструватися зараз. Початок курсу заплановано на травень 2022 року.
WER?
Geflüchtete ukrainische Staatsangehörige (Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren) können sich zu den Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anmelden. Bitte melden Sie sich persönlich bei einem der beiden Sprachkursträger in Amberg an.
WO?
ISE Sprach- und Berufsbildungszentrum | Kolping-Bildungswerk |
WIE?
Sie gehören zum berechtigten Personenkreis, wenn Sie einen biometrischen Reisepass haben oder wenn Sie zur Anmeldung mit Ihrem ukrainischen Pass die Anmeldung vom Einwohneramt mitbringen. Am besten bringen Sie zum Gespräch beim Sprachkursträger alle Unterlagen mit, die Sie haben. Die Träger sichten die Unterlagen und legen dem BAMF die passenden Dokumente vor. Das BAMF entscheidet anschließend über Ihre Teilnahme und die Kostenbefreiung.
WANN?
Gerne können Sie sich bereits jetzt anmelden. Geplanter Kursbeginn ist im Mai 2022.
Immer mehr Menschen müssen des Krieges in der Ukraine wegen ihre Heimat verlassen – unter ihnen auch zahlreiche begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche. Die Hilfsbereitschaft in der deutschen Bevölkerung ist enorm. Viele Menschen sind dazu bereit, Geflüchteten aus der Ukraine ein Obdach zu bieten und sie zu Hause aufzunehmen. Das Stadtjugendamt Amberg appelliert deshalb an alle Menschen, die Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen wollen, sich zu melden. Im Jugendamt laufen alle Fäden für geflüchtete Kinder und Jugendliche zusammen: Nach einer Registrierung stehen die staatlichen Hilfsangebote oder -leistungen zur Verfügung und mit den ukrainischen Behörden können Daten zur Information von Angehörigen ausgetauscht werden.
Das Stadtjugendamt Amberg weist darauf hin, dass aufgrund der unübersichtlichen Lage besonders darauf geachtet werden müsse, dass der Kinderschutz gewährleistet sei. Bei einer ungeordneten Aufnahme bestehe die Gefahr von Missbrauch. Auch sei es wichtig, dass Menschen, die Geflüchtete bei sich aufnehmen, darauf vorbereitet seien, dass sie es oft mit traumatisierten Menschen zu tun haben, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, eventuell therapeutische Hilfe benötigen.
Menschen, die sich über die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine informieren möchten, können sich an den folgenden Kontakt wenden:
SKF Amberg / Pflegekinderdienst Stadt Amberg
Angela Uschold und Anja Schultz
Tel. 09621 478222 oder 09621 478230
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG kann die Ausländerbehörde eine Erwerbstätigkeit oder selbständige Tätigkeit erlauben. Es ist erklärtes Ziel, den berechtigten Personen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Beschäftigungserlaubnis zu erteilen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde oder der Arbeitsagentur beraten im Rahmen des zu vereinbarenden Termins gerne.
Hotline der Arbeitsagentur (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr und Freitag 8 bis 13) unter der Servicerufnummer 0911 178-7915
Які правила діють для поїздок, що здійснюються виключно поїздами місцевого й приміського сполучення?
31.05.2022 р. завершує діяти положення, за яким паспорт замінює квиток і дає право безкоштовного проїзду по всій Німеччині засобами громадського транспорту в місцевому та приміському сполученні (ÖPNV).
Якщо ви прибули до Німеччині та здійснюєте першу поїздку, зверніться до персоналу потягу, він допоможе вам. Перша поїздка в Німеччині є безкоштовною.
З 01.06.2022 р. для подальшого проїзду поїздами місцевого й приміського сполучення потрібен квиток.
Квиток "helpukraine" / helpukraine-Ticket
Маючи при собі український (закордонний) паспорт, ID-картку або посвідку на проживання в Україні, ви маєте можливість безкоштовного проїзду від кордону до Берліна, Дрездена, Нюрнберга та Мюнхена; за цими маршрутами додатковий квиток не потрібен.
Якщо в межах своєї поїздки ви хотіли б їхати далі, вам слід звернутися до центру обслуговування пасажирів DB або до агентства DB для отримання безкоштовного квитка "helpukraine". Цей квиток дає право на поїздку в один кінець у вагоні 2-го класу до бажаного пункту призначення. Під час перевірки квитків у поїзді пред’явіть посвідчення особи, яке підтверджує, що Ви є громадянином України (паспорт або ID-картку), або підтвердження реєстрації на території України.
Deutsche Bahn видає квитки "helpukraine", щоб допомогти людям, які тікають від війни в Україні, швидко дістатися до потрібного місця призначення без зайвої бюрократичної тяганини. Ці квитки мають полегшити для них подальший проїзд в безпечне місце, наприклад, до сім’ї, родичів або знайомих. Тих, хто подорожує з інших причин, просимо купувати звичайні квитки Deutsche Bahn.
Am 31.05.2022 endet die Regelung Pass = Ticket zur deutschlandweiten freien Fahrt im Öffentlichen Nahverkehr ÖPNV.
Wenn Sie in Deutschland ankommen und sich auf der ersten Fahrt befinden, wenden Sie sich an das Zugpersonal, welches Ihnen weiterhelfen wird. Die erste Fahrt in Deutschland ist kostenfrei.
Für weitere Fahrten in Nahverkehrszügen ist ab dem 01.06.2022 eine Fahrkarte erforderlich.
helpukraine-Ticket
Sie haben die Möglichkeit mit Ihrem ukrainischen Pass/ID oder einem ukrainischem Aufenthaltsnachweis von der Grenze bis Berlin, Dresden, Nürnberg, München zu fahren und benötigen dafür keine weitere Fahrkarte.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Flucht weiterreisen möchten, erhalten Sie im DB Reisezentrum oder in einer DB Agentur ein kostenfreies helpukraine-Ticket für eine einfache Fahrt ausgestellt, das in der 2. Klasse bis zu Ihrem gewünschten Zielort gilt. Bitte zeigen Sie Ihren ukrainischen Ausweis (Pass/ID) oder Ihren ukrainischen Aufenthaltsnachweis dann bei der Fahrkartenkontrolle im Zug mit vor.
Das helpukraine-Ticket wird von der Deutschen Bahn ausgegeben, um kurzfristig, schnell und unbürokratisch den vor dem Krieg in der Ukraine flüchtenden Menschen zu helfen. Es dient dazu, Menschen auf der Flucht die Weiterfahrt zu einem sicheren Zielort, bspw. bei Familien, Verwandten oder Bekannten zu erleichtern. Reisende mit anderem Reiseanlass buchen bitte ein reguläres Ticket aus dem Angebot der Deutschen Bahn.
Für soziale Leistungen ist eine einfache Registrierung beim Ausländeramt notwendig. Dazu wird vom Ausländeramt eine „vorläufige amtliche Bestätigung“ für ukrainische Flüchtlinge ausgestellt. Mit dieser „vorläufigen amtlichen Bestätigung“ vom Ausländeramt sowie dem Lichtbildausweis kann man direkt im Anschluss beim Amt für soziale Leistungen soziale Hilfen für den Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Dies beinhaltet unter anderem Geldleistungen für den Lebensunterhalt sowie Krankenhilfescheine für medizinische Versorgung.
Kontakt: Amt für soziale Angelegenheiten, Spitalgraben 3, 1. Stock
Tel. +49 9621 10-1337 oder 10-1898
Grundsätzlich gilt:
- Ambulant vor Stationär, also: zuerst in Arztpraxen oder zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst, nachrangig ins Klinikum.
- Facharzt für Allgemeinmedizin (= Hausarzt) vor Facharzt, also: zuerst zum Hausarzt, dort erfolgt bei Bedarf eine Überweisung zum Facharzt. Ausnahmen: Kinderarzt, Zahnarzt, Frauenarzt, Augenarzt.
- Für Ärztliche Behandlungen benötigen Sie einen Behandlungsschein. Diesen erhalten Sie beim Amt für Soziale Angelegenheiten, Tel. 09621 10-1337 oder 10-1898.
- Die Behandlungsscheine sind nur für Arztbesuche (z. B. beim Allgemeinarzt, Kinderarzt etc.) gültig. Die Behandlungsscheine sind nicht für stationäre Behandlungen im Klinikum St. Marien geeignet. Hier erfolgt eine Benachrichtigung durch das Klinikum St. Marien direkt an das Amt für soziale Angelegenheiten.
Ärztliche Versorgung wird akut benötigt:
Arztpraxen haben geöffnet, dann: Termin vereinbaren, dazu: Arztsuche im Internet, z.B. unter KVB Arztsuche, Ärzteliste Fremdsprachen
Arztpraxen haben geschlossen, z.B. am Abend, am Wochenende, an Feiertagen dann: Anruf beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder Fahrt in die KVB-Bereitschaftspraxen am Klinikum St. Marien.
Medikamente:
Medikamente erhalten Sie in Apotheken. Wenn Sie bestimmte Arzneimittel (sogenannte verschreibungspflichtige Medikamente) benötigen, ist ein Medikamentenrezept vom Arzt notwendig. Für frei verkäufliche Arzneimittel ist kein Medikamentenrezept vom Arzt notwendig. Diese Arzneimittel können Sie direkt in der Apotheke erwerben.
Akute psychische Krisen:
Krisendienst Oberpfalz 0800 655 3000, dort: Telefonische Beratung, Ambulante Krisentermine, Mobile Einsätze, Stationäre Behandlung; ausführlichere Informationen zur Ukraine-Hilfe des Krisendienst Bayern
Notfall:
Bei einer lebensbedrohlichen Situation, zum Beispiel nach einem schweren Unfall, bei Atemnot, Bewusstlosigkeit, akuter Lähmung, Brustschmerz: Anruf beim Rettungsdienst 112
Ausführlichere Informationen zum Thema Medizinische Versorgung
Bei Rückfragen:
Geschäftsstelle Netzwerk Gesundheitsregion plus Amberg / Amberg-Sulzbach
Tel. 09621 10-2029, E-Mail gesundheitsregionplus(at)amberg.de
Nein. Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg geflohen sind, bekommen ohne die Durchführung eines Asylverfahrens einen rechtlich gesicherten Aufenthalt mit der Möglichkeit der Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Es soll somit ein starkes Zeichen der Solidarität mit den aus der Ukraine geflohenen Menschen gesetzt werden.
Unabhängig davon haben alle uneingeschränkt das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass die vorgesehene Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG viele Vorteile gegenüber dem Asylverfahren hat; insbesondere führt das Verfahren in der Regel schneller zum Ziel eines rechtssicheren Aufenthalts.
Zu der Thematik berät gerne die Ausländerbehörde, ausschließlich nach Terminvereinbarung: Tel. 09621/10-1334, E-Mail Auslaenderamt(at)Amberg.de
Für einen Asylantrag ist zuständig: AnkER-Einrichtung Regensburg
Die Stadt Amberg sucht freien Wohnraum (Wohnungen, Häuser) zur Unterbringung von Geflüchteten.
Bei der Meldung bitte die Wohnungsgröße, Adresse und die Dauer der Verfügbarkeit angeben.
Unter dem folgenden Link können sich Flüchtlinge registrieren, die Wohnraum suchen:
Kontakt: Tel. 09621 10-1501, E-Mail ukraine-hilfe(at)Amberg.de
Kontakt: Privatinitiativen "Zamhaltn" und "Su-Ro hilft", E-Mail info(at)amberg-liefert.de
Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die als Dolmetscher oder Dolmetscherinnen helfen können.
Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die angekommene Geflüchtete in den ersten Tagen begleiten und betreuen.
Wenn Sie ein Haustier (vornehmlich Hunde, Katzen, Frettchen) mitgebracht haben, ist Folgendes zu tun:
- Registrierung Ihres Haustiers beim Veterinäramt Amberg-Sulzbach
- Besuch beim praktischen Tierarzt
- klinische Untersuchung
- Impfung gegen Tollwut
- evtl. Kennzeichnung mittels Mikrochip und Ausstellung eines EU-Heimtierausweises
Das Veterinäramt informiert, ob und welche Tierärzte sich bereit erklärt haben, die notwendigen Maßnahmen kostenfrei durchzuführen.
Weitere Infos: https://www.stmuv.bayern.de/ministerium/ukrainehilfe/index.htm
Auskunft erteilt: Veterinäramt Amberg-Sulzbach, Tel. 09621 39-678, E-Mail lebensmittel(at)amberg-sulzbach.de
Ukraine-Hotline Bayern: Tel. +49 89 54497199 (Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa/So 10-14 Uhr),
E-Mail: kontakt(at)ukraine-hotline-bayern.de
Regierung der Oberpfalz: Informationen zur Flüchtlingshilfe
Bayerisches Innenministerium: Hilfen in der Ukrainekrise
Landing-Page der Bundesagentur für Arbeit
Bundesinnenministerium: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
Auswärtiges Amt: Aktuelle Situation in der Ukraine
Information for Ukrainian refugees about entering and travelling within Germany