Ukraine-Hilfe

Spendenkonto Ukraine-Hilfe

Um für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine schnell und unbürokratisch Hilfe leisten zu können, hat die Stadt Amberg ein eigenes Spendenkonto eingerichtet. Die hier eingezahlten Gelder kommen zum einen den nach Amberg geflohenen Ukrainerinnen und Ukrainern zugute, zum anderen aber auch Menschen, die in Ambergs polnischer Partnerstadt Bystrzyca Kłodzka untergekommen sind.

Konto der Stadt Amberg bei der Sparkasse Amberg-Sulzbach:

  • IBAN DE87 7525 0000 0240 1002 14
  • BIC BYLADEM1ABG
  • Verwendungszweck „Flüchtlingshilfe Ukraine“ angeben

Wohnraum dringend gesucht!

Die Stadt Amberg sucht dringend Wohnungen für Menschen, die aus der Ukraine zu uns geflüchtet sind!
Ideal wären ein abgeschlossener Wohnraum und die Verfügbarkeit für 6 Monate mit Verlängerungsoption. Die Stadt würde den Mietvertrag – nach Sichtung und Prüfung des Angebots – mit dem Vermieter abschließen.
Meldungen bitte per E-Mail an Ukraine-Hilfe(at)Amberg.de.

Koordinierungsgruppe

Bei der Stadt Amberg wurde eine Koordinierungsgruppe eingerichtet, die sich auf eine mögliche Ankunft von Geflüchteten aus der Ukraine vorbereitet und zugleich Anlaufstelle für Hilfsangebote ist.

Helferinnen und Helfer

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine brauchen Unterstützung. Bürgerinnen und Bürger, die Dolmetscherdienste anbieten oder angekommene Flüchtlinge begleiten und betreuen wollen, können sich an die Freiwilligenagentur wenden.

Willkommen in Deutschland | Ласкаво просимо до Німеччини

Ви втекли із зони воєнних дій в Україні? Ласкаво просимо до Німеччини. Вам потрібні інформація та допомога, житло чи медичне обслуговування? Ми хочемо бути вашим першим цифровим контактним пунктом для доброго початку перебування в Німеччині. Зміст цього веб-сайту поступово розширюється.


Sie sind aus dem Kriegsgebiet der Ukraine geflohen? Willkommen in Deutschland. Sie brauchen Informationen und Hilfsangebote, eine Unterkunft oder ärztliche Versorgung? Wir wollen Ihre erste digitale Anlaufstelle für einen guten Start in Deutschland sein. Dieses Webangebot wird sukzessive ausgebaut.

Aus gegebenem Anlass informiert die Stadt Amberg über die Vorgehensweise für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bzw. Bürgerinnen und Bürger, die diesen helfen wollen und Unterstützung anbieten. 

Die rechtlichen Regelungen und Vorgehensweisen unterliegen derzeit zum Zweck der Optimierung einem dynamischen Veränderungsprozess, den leider auch die Stadt Amberg nicht vorhersehen kann. Insofern werden die nächsten Wochen allen betroffenen Menschen und beteiligten Einrichtungen sehr viel Flexibilität abverlangen. Es wird um Verständnis gebeten.

Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Ein Antrag bei der Ausländerbehörde ist nicht erforderlich!

Auch wenn Sie einen neuen ukrainischen Reisepass bekommen, müssen Sie keinen neuen Aufenthaltstitel für Deutschland beantragen. Ihr bisheriger Aufenthaltstitel bleibt auch mit dem neuen Reisedokument gültig.


Вид на жительство в соответствии с пунктом 1 статьи 24 Закона о пребывании, действительный с 1 февраля 2024 года, будет автоматически продлен до 4 марта 2025 года. Заявление в иммиграционные органы не требуется!

Даже если вы получите новый украинский паспорт, вам не придется подавать заявление на новый вид на жительство в Германии. Ваш предыдущий вид на жительство остается действительным с новым проездным документом.

Stand:18.07.2022

Grundsätzlich gilt: Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind legal hier – Deutschland bietet Schutz

Menschen aus der Ukraine können vorerst im Besucherstatus bis zu 90 Tagen in Deutschland bleiben. Es besteht also zunächst keine gesetzliche Notwendigkeit, sich innerhalb dieser Zeit bei der Ausländerbehörde zu melden. Wer privat vorübergehend ihm bekannte Menschen aus der Ukraine aufnehmen will, kann dies tun, eine Genehmigung der Stadt Amberg ist nicht notwendig.

Sofern neuankommende ukrainische Flüchtlinge Leistungen erhalten und/oder sich länger in Deutschland aufhalten möchten, sind einige Schritte notwendig:

Wenn Sie in Amberg eine Wohnung/Unterkunft für die nächste Zeit haben, sprechen Sie bitte persönlich bei der Ausländerbehörde, Hallplatz 4, 2. Obergeschoss vor – vorzugsweise nach Terminvereinbarung über Kontakt Tel. 09621 10-1334,  E-Mail auslaenderamt(at)amberg.de.

Anfangsbuchstabe Nachname des Kunden | Durchwahl Berater/in
A + B | 10-1359
C - F + P | 10-1323
G, H, R, Y + Z | 10-1286
I, J, K + L | 10-1328
M, N, O + Sa-Se | 10-1406
Q, Sf-Sz, T, U, V, W + X| 10-1397

Zur Vermeidung von Wartezeiten bitte vorab einen Termin vereinbaren!

Dort erfolgt ein erster Check, ob die Voraussetzungen für § 24 Aufenthaltsgesetz vorliegen. Die Menschen erhalten eine vorläufige amtliche Bestätigung ihrer ersten Vorsprache bei der Stadt Amberg, die sie zur Vorlage bei weiteren Behörden, z. B. Amt für soziale Angelegenheiten verwenden können. Außerdem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Orientierung für die weiteren Schritte geben und eine Checkliste (z. B. Meldebehörde) aushändigen.

Mitzubringen sind zwingend:

  1. Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Identitätsdokumente (vorzugsweise lateinische Schrift oder amtliche Übersetzung – kann ggf. nachgeholt werden)
  2. Wohnungsgeberbestätigung, ausgefüllt (Formular: https://www.amberg.de/fileadmin/Einwohneramt/Wohnungsgeberbestaetigung.pdf)

  1. Vorsprache bei Ausländerbehörde – bitte mit Terminvereinbarung, Tel. 10-1334 oder E-Mail auslaenderamt(at)amberg.de
    Notwendig:
  2. Anmeldung beim Einwohneramt*
  3. Erhalt einer amtlichen Bestätigung der Vorsprache bei der Ausländerbehörde*
  4. Kontakt zum Jobcenter oder Amt für soziale Angelegenheit möglich, nicht zwingend notwendig
  5. Formale Registrierung, erkennungsdienstliche Behandlung
  6. Erhalt sog. Fiktionsbescheinigung nach § 24 AufenthG (ggf. mit Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“)
  7. Binnen 6 Monaten: ggf. Erteilung Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG mit Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“

Wichtig: bitte die Briefkästen mit allen Namen der geflüchteten Personen versehen! Sonst kann für die Verfahrensschritte wichtige Post nicht zugestellt werden.

*Hinweis: Sofern keine Identitätsdokumente in lateinischer Sprache vorgelegt werden können, wird eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. In diesem Fall wird eine entsprechende Bestätigung der Ausländerbehörde erstellt, mit der zumindest Schritt 4 vorgezogen werden kann.

Ukrainische Kinder und Jugendliche, die ein schulisches Angebot wahrnehmen möchten, wenden sich mit ihren Eltern an die nächstgelegene Schule. Dort werden zunächst die Daten erfasst und an die Steuerungsgruppe unter Leitung des Staatlichen Schulamtes weitergegeben. Die Kinder und Jugendlichen werden dann einer Schule zugewiesen.

Grundschule:

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (KMK) hat sich in ihrer Stellungnahme vom 29.03.2022 dafür ausgesprochen, ukrainische Kinder im Grundschulalter nicht in spezielle Vorbereitungsklassen aufzunehmen, sondern in den Fachunterricht der Regelschule zu integrieren. Bayern folgt dieser Empfehlung. Damit werden den geflohenen Kindern und Jugendlichen im Grundschulalter ein intensives Sprachbad sowie vielfältige Begegnungen mit Gleichaltrigen ermöglicht. Die Beschulung orientiert sich an dem seit Jahren bewährten Konzept DeutschPLUS, das neben der Teilnahme am Regelunterricht ergänzende Angebote im Bereich Sprachförderung vorsieht.

An 12 Grundschulstandorten in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach werden ukrainische Kinder beschult. An diesen Standorten werden die ukrainischen Schüler in Regelklassen beschult und erhalten ein zusätzliches Deutsch-Förderangebot.

Weiterführende Schulen:

Das Konzept der Brückenklassen ist schulartunabhängig eingerichtet. Brückenklassen wurden an Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien im Schulamt AMAS eingerichtet. Im Mittelpunkt des Konzepts der Brückenklassen stehen folgende Zielsetzungen:

Sie fördern den Spracherwerb durch intensiven Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“.

Insgesamt 12 Brückenklassen wurden in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach eingerichtet.

Die endgültige Aufnahme an einer bestimmten weiterführenden Schulart wird durch die Beschulung in Brückenklassen nicht vorab festgelegt.

ХТО?

Громадяни України-біженці (дорослі та молодь від 16 років) можуть зареєструватися на мовні курси Федерального управління з міграції та біженців (BAMF). Будь ласка, зареєструйтеся особисто в одного з двох постачальників мовних курсів в Амбергі.

ДЕ?

Центр мовно-професійної підготовки ІСЕ
Кільце Кайзера Людвіга 9
92224 Амберг
Тел.09621 786816
info(at)ise-berufsbildung.de
www.ise-berufsbildung.de

Колпінговський навчальний заклад
Кохкеллерштрассе 1А
92224 Амберг
Тел.09621 9145690
amberg(at)kolping-ostbayern.de
https://www.kolping-ostbayern.de/fuer-zuwanderte

ЯК?

Ви належите до уповноваженої групи осіб, якщо у вас є біометричний паспорт або якщо ви маєте з собою реєстраційну форму з Відділу реєстрації мешканців за українським паспортом. На співбесіду з організатором мовних курсів найкраще взяти з собою всі документи. Провайдери перевіряють документи та подають відповідні документи до BAMF. Після цього BAMF приймає рішення про вашу участь та звільнення від витрат.


WER?

Geflüchtete ukrainische Staatsangehörige (Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren) können sich zu den Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anmelden. Bitte melden Sie sich persönlich bei einem der beiden Sprachkursträger in Amberg an.

WO?

ISE Sprach- und Berufsbildungszentrum
Kaiser-Ludwig-Ring 9
92224 Amberg
Tel. 09621 786816
info(at)ise-berufsbildung.de
www.ise-berufsbildung.de

Kolping-Bildungswerk
Kochkellerstraße 1A
92224 Amberg
Tel. 09621 9145690
amberg(at)kolping-ostbayern.de
www.kolping-ostbayern.de/fuer-zugewanderte

WIE?

Sie gehören zum berechtigten Personenkreis, wenn Sie einen biometrischen Reisepass haben oder wenn Sie zur Anmeldung mit Ihrem ukrainischen Pass die Anmeldung vom Einwohneramt mitbringen. Am besten bringen Sie zum Gespräch beim Sprachkursträger alle Unterlagen mit, die Sie haben. Die Träger sichten die Unterlagen und legen dem BAMF die passenden Dokumente vor. Das BAMF entscheidet anschließend über Ihre Teilnahme und die Kostenbefreiung.

Immer mehr Menschen müssen des Krieges in der Ukraine wegen ihre Heimat verlassen – unter ihnen auch zahlreiche begleitete und unbegleitete Kinder und Jugendliche. Die Hilfsbereitschaft in der deutschen Bevölkerung ist enorm. Viele Menschen sind dazu bereit, Geflüchteten aus der Ukraine ein Obdach zu bieten und sie zu Hause aufzunehmen. Das Stadtjugendamt Amberg appelliert deshalb an alle Menschen, die Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen wollen, sich zu melden. Im Jugendamt laufen alle Fäden für geflüchtete Kinder und Jugendliche zusammen: Nach einer Registrierung stehen die staatlichen Hilfsangebote oder -leistungen zur Verfügung und mit den ukrainischen Behörden können Daten zur Information von Angehörigen ausgetauscht werden.

Das Stadtjugendamt Amberg weist darauf hin, dass aufgrund der unübersichtlichen Lage besonders darauf geachtet werden müsse, dass der Kinderschutz gewährleistet sei. Bei einer ungeordneten Aufnahme bestehe die Gefahr von Missbrauch. Auch sei es wichtig, dass Menschen, die Geflüchtete bei sich aufnehmen, darauf vorbereitet seien, dass sie es oft mit traumatisierten Menschen zu tun haben, die einer besonderen Unterstützung bedürfen, eventuell therapeutische Hilfe benötigen.

Menschen, die sich über die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine informieren möchten, können sich an den folgenden Kontakt wenden:

SKF Amberg / Pflegekinderdienst Stadt Amberg
Angela Uschold und Anja Schultz
Tel. 09621 478222 oder 09621 478230

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG kann die Ausländerbehörde eine Erwerbstätigkeit oder selbständige Tätigkeit erlauben. Es ist erklärtes Ziel, den berechtigten Personen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Beschäftigungserlaubnis zu erteilen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde oder der Arbeitsagentur beraten im Rahmen des zu vereinbarenden Termins gerne.

Hotline der Arbeitsagentur (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr und Freitag 8 bis 13) unter der Servicerufnummer 0911 178-7915

Für soziale Leistungen ist eine einfache Registrierung beim Ausländeramt notwendig. Dazu wird vom Ausländeramt eine „vorläufige amtliche Bestätigung“ für ukrainische Flüchtlinge ausgestellt. Mit dieser „vorläufigen amtlichen Bestätigung“ vom Ausländeramt sowie dem Lichtbildausweis kann man direkt im Anschluss beim Amt für soziale Leistungen soziale Hilfen für den Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen. Dies beinhaltet unter anderem Geldleistungen für den Lebensunterhalt sowie Krankenhilfescheine für medizinische Versorgung.

Kontakt: Amt für soziale Angelegenheiten, Spitalgraben 3, 1. Stock
Tel. +49 9621 10-1337 oder 10-1898

Grundsätzlich gilt:

  1. Ambulant vor Stationär, also: zuerst in Arztpraxen oder zum Ärztlichen Bereitschaftsdienst, nachrangig ins Klinikum.
  2. Facharzt für Allgemeinmedizin (= Hausarzt) vor Facharzt, also: zuerst zum Hausarzt, dort erfolgt bei Bedarf eine Überweisung zum Facharzt. Ausnahmen: Kinderarzt, Zahnarzt, Frauenarzt, Augenarzt.
  3. Für Ärztliche Behandlungen benötigen Sie einen Behandlungsschein. Diesen erhalten Sie beim Amt für Soziale Angelegenheiten, Tel. 09621 10-1337 oder 10-1898.
  4. Die Behandlungsscheine sind nur für Arztbesuche (z. B. beim Allgemeinarzt, Kinderarzt etc.) gültig. Die Behandlungsscheine sind nicht für stationäre Behandlungen im Klinikum St. Marien geeignet. Hier erfolgt eine Benachrichtigung durch das Klinikum St. Marien direkt an das Amt für soziale Angelegenheiten.

Ärztliche Versorgung wird akut benötigt:

Arztpraxen haben geöffnet, dann: Termin vereinbaren, dazu: Arztsuche im Internet, z.B. unter KVB Arztsuche, Ärzteliste Fremdsprachen

Arztpraxen haben geschlossen, z.B. am Abend, am Wochenende, an Feiertagen dann: Anruf beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder Fahrt in die KVB-Bereitschaftspraxen am Klinikum St. Marien.

Medikamente:

Medikamente erhalten Sie in Apotheken. Wenn Sie bestimmte Arzneimittel (sogenannte verschreibungspflichtige Medikamente) benötigen, ist ein Medikamentenrezept vom Arzt notwendig. Für frei verkäufliche Arzneimittel ist kein Medikamentenrezept vom Arzt notwendig. Diese Arzneimittel können Sie direkt in der Apotheke erwerben.

Akute psychische Krisen:

Krisendienst Oberpfalz 0800 655 3000, dort: Telefonische Beratung, Ambulante Krisentermine, Mobile Einsätze, Stationäre Behandlung; ausführlichere Informationen zur Ukraine-Hilfe des Krisendienst Bayern

Notfall:

Bei einer lebensbedrohlichen Situation, zum Beispiel nach einem schweren Unfall, bei Atemnot, Bewusstlosigkeit, akuter Lähmung, Brustschmerz: Anruf beim Rettungsdienst 112

Ausführlichere Informationen zum Thema Medizinische Versorgung

Bei Rückfragen:
Geschäftsstelle Netzwerk Gesundheitsregion plus Amberg / Amberg-Sulzbach
Tel. 09621 10-2029, E-Mail gesundheitsregionplus(at)amberg.de

Nein. Menschen aus der Ukraine, die vor dem Krieg geflohen sind, bekommen ohne die Durchführung eines Asylverfahrens einen rechtlich gesicherten Aufenthalt mit der Möglichkeit der Beschäftigung oder Selbstständigkeit. Es soll somit ein starkes Zeichen der Solidarität mit den aus der Ukraine geflohenen Menschen gesetzt werden.

Unabhängig davon haben alle uneingeschränkt das Recht, einen Asylantrag zu stellen. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass die vorgesehene Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG viele Vorteile gegenüber dem Asylverfahren hat; insbesondere führt das Verfahren in der Regel schneller zum Ziel eines rechtssicheren Aufenthalts.

Zu der Thematik berät gerne die Ausländerbehörde, ausschließlich nach Terminvereinbarung: Tel. 09621/10-1334, E-Mail Auslaenderamt(at)Amberg.de

Für einen Asylantrag ist zuständig: AnkER-Einrichtung Regensburg

Die Stadt Amberg sucht freien Wohnraum (Wohnungen, Häuser) zur Unterbringung von Geflüchteten.

Bei der Meldung bitte die Wohnungsgröße, Adresse und die Dauer der Verfügbarkeit angeben.

Kontakt: Tel. 09621 10-2499 und 10-2437, E-Mail ukraine-hilfe(at)Amberg.de

Kontakt: Privatinitiativen "Zamhaltn" und "Su-Ro hilft", E-Mail info(at)amberg-liefert.de

Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die als Dolmetscher oder Dolmetscherinnen helfen können.

Registrierung für Helfer

Gesucht werden Bürgerinnen und Bürger, die angekommene Geflüchtete in den ersten Tagen begleiten und betreuen.

Registrierung für Helfer

Wenn Sie ein Haustier (vornehmlich Hunde, Katzen, Frettchen) mitgebracht haben, ist Folgendes zu tun:

Das Veterinäramt informiert, ob und welche Tierärzte sich bereit erklärt haben, die notwendigen Maßnahmen kostenfrei durchzuführen.

Weitere Infos: https://www.stmuv.bayern.de/ministerium/ukrainehilfe/index.htm

Merkblatt: Sie haben Ihr Heimtier dabei? Das ist nun zu tun!
Ви привезли з собою домашню тварину? Вам треба дещо зробити!

Auskunft erteilt: Veterinäramt Amberg-Sulzbach, Tel. 09621 39-678, E-Mail lebensmittel(at)amberg-sulzbach.de

Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine geht eine erhebliche Zunahme an gezielt eingesetzten falschen oder irreführenden Informationen auch in Deutschland einher. Diese Desinformation soll die öffentliche Debatte beeinflussen und potenzielle Spaltungslinien in der Gesellschaft vertiefen. Ziel ist es, zu destabilisieren und Konflikte vor Ort zu entfachen. Desinformation ist damit ein Teilbereich der hybriden Bedrohungen, zu denen weitere illegitime Einflussnahmen auf Staaten und Gesellschaften wie Cyberangriffe und das Ausnutzen wirtschaftlicher Abhängigkeiten zählen.

Um dem Phänomen der Desinformation angemessen zu begegnen, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQs) zusammengestellt. Darin wird erläutert, was Desinformation ist, wie sie verbreitet wird und welche Narrative im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg vorrangig erzählt werden. Von besonderer Bedeutung im Kampf gegen Desinformation sind die gesellschaftliche Resilienz und die Fähigkeit, Desinformation zu erkennen. Hierzu finden sich ebenfalls Hinweise im dem FAQ.