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Sorgerechtsregister & Sorgeerklärung
Beurkundung der gemeinsamen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern
Das Sorgerecht für ein Kind, dessen Eltern nicht verheiratet sind, steht der Mutter zunächst kraft Gesetzes allein zu.
Wenn jedoch der Vater des Kindes ebenfalls am Sorgerecht beteiligt werden soll, so können beide Elternteile des Kindes die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen (sog. Sorgeerklärung), wenn über die elterliche Sorge bisher keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde.
Die Abgabe dieser gemeinsamen Erklärung bedarf der öffentlichen Beurkundung, die kostenlos beim Jugendamt vorgenommen werden kann, wenn die Mutter und der rechtskräftig festgestellte Vater des Kindes im gegenseitigen Einverständnis eine entsprechende Erklärung beim Jugendamt abgeben.
Dieser Schritt sollte jedoch vor allem aus Sicht der Mutter aus den folgenden Gründen nur wohldurchdacht unternommen werden, da eine vom Jugendamt beurkundete Sorgeerklärung ausschließlich durch gerichtliche Entscheidung (vergleichbar einer Sorgerechtsregelung im Scheidungsverfahren) rückgängig gemacht werden kann. Will eine Mutter ihr alleiniges Sorgerecht eines Tages wiederhergestellt haben, muss sie hierüber eine Entscheidung des zuständigen Familiengerichts herbeiführen.
Sorgerechtsregister
Das Jugendamt führt das Sorgerechtsregister der Stadt Amberg. Hier werden Bescheinigungen, ein so genanntes "Negativattest“ ausgestellt über das alleinige Sorgerecht bei Kindern, die in Amberg geboren wurden und dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind. Bei Kindern, die in einer anderen Stadt geboren wurden, ist eine Bescheinigung nach Nachfrage beim Geburtsjugendamt möglich.
Ansprechpartner
Irene Brungardt
Spitalgraben 3, 3. Stock, Zimmer 310
Tel. 09621 10-1634
Fax: 09621 10-7634
E-Mail: beistandschaft(at)amberg.de