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Verfahrenslotsin
Seit dem 01.01.2024 ist der § 10b SGB VIII in Kraft getreten, welcher bei dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine verpflichtende Einrichtung der Stelle eines Verfahrenslotsen oder einer Verfahrenslotsin vorsieht. Bei der Stadt Amberg ist die Stelle durch die Fachkraft Sandy Petzoldt (Sozialpädagogin M.A.) besetzt. Sie ist als Stabsstelle bei der Jugendamtsleitung angesiedelt.
Der Kern der Arbeit der Verfahrenslotsin ist, Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene, die von einer Behinderung bedroht sind oder eine solche haben und deren Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen.
Dabei hilft sie bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe. Sie fungiert als Vertrauens- und Kontaktperson und kann vor Beginn der Antragstellung bis zur Ablehnung, einem eventuellen Widerspruch oder dem Ende der Hilfegewährung mitwirken. Der Zugang ist dabei jedoch völlig freiwillig und die Lotsin ist nur tätig, sofern und solange die Familie dies auch wünscht.
In der Fallarbeit ist die Verfahrenslotsin unabhängig und nicht weisungsgebunden, auch gegenüber der Jugendamtsleitung.
Sollte sich daher in Ihrer täglichen Arbeit eine Situation ergeben, in der junge Menschen Unterstützung aufgrund einer (drohenden) Behinderung benötigt, so zögern Sie nicht, sie zu kontaktieren.
Die Verfahrenslotsin der Stadt Amberg ist unter verfahrenslotsen(at)amberg.de bzw. unter sandy.petzoldt(at)amberg.de oder telefonisch unter 09621/10-2130 erreichbar.
Falls Sie mehr über unser Beratungsangebot und die weitere Arbeit der Verfahrenslotsen erfahren möchten, können Sie sich ebenfalls an sie wenden.