Industrieemissions-Richtlinie

Bekanntmachungen gemäß der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU vom 24.11.2010)

Die Regierung der Oberpfalz hat hinsichtlich der Industrieemissions-Richtlinie für den Regierungsbezirk Oberpfalz einen Überwachungsplan erstellt, der unter diesem Link eingesehen werden kann.

Die Stadt Amberg hat entsprechend dem Überwachungsplan der Regierung der Oberpfalz nachfolgendes Überwachungsprogramm erstellt:

Überwachungsberichte

Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage ist gem. § 52a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit den Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen.

Bescheide und Anordnungen

Nach § 10 Abs. 8a BlmSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Aktueller Überwachungsbericht

Bescheide und Anordnungen

Aktueller Überwachungsbericht

Bescheide und Anordnungen