Industrieemissions-Richtlinie
Bekanntmachungen gemäß der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL 2010/75/EU vom 24.11.2010)
Die Regierung der Oberpfalz hat hinsichtlich der Industrieemissions-Richtlinie für den Regierungsbezirk Oberpfalz einen Überwachungsplan erstellt, der unter diesem Link eingesehen werden kann.
Die Stadt Amberg hat entsprechend dem Überwachungsplan der Regierung der Oberpfalz nachfolgendes Überwachungsprogramm erstellt:
- Überwachungsprogramm der Stadt Amberg für den Bereich Immissionsschutz
- Anlage 1: Zusammenstellung der von der Stadt Amberg zu überwachenden Anlagen im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplanes der Regierung der Oberpfalz
- Anlage 2: Bewertungsschema (Muster)
- Anlage 2: Bewertungsschema (Muster) als Text (barrierefrei)
- Anlage 3: Überwachungsbericht (Muster)
- Anlage 4: Zusammenstellung der im Stadtgebiet Amberg vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind
Überwachungsberichte
Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer Anlage ist gem. § 52a Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ein Bericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG und der Nebenbestimmungen nach § 12 BImSchG sowie mit den Schlussfolgerungen, ob weitere Maßnahmen notwendig sind, zu erstellen.
Bescheide und Anordnungen
Nach § 10 Abs. 8a BlmSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
Aktueller Überwachungsbericht
Bescheide und Anordnungen
Aktueller Überwachungsbericht
Bescheide und Anordnungen
Aktueller Überwachungsbericht
Bescheide und Anordnungen
Aktueller Überwachungsbericht
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