Altlastenauskunft

Bekannte Altlastenflächen und Grundstücke, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen besteht, werden im sog. Altlastenkataster erfasst (Art. 3 BayBodSchG).

Sie erhalten Auskünfte aus dem Altlastenkataster, wenn Sie Grundstückseigentümer oder eine hierzu ermächtigte Person sind.


Formular

Das Formular "Auskunft aus dem Altlastenkataster" können Sie über diesen Link aufrufen.


Benötigte Dokumente

  • Eigentümer:  Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
  • Nichteigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
  • Flurkartenauszug oder Lagekarte

Gebühren

Gemäß Art. 12 BayUIG ist diese Informationsweitergabe in der Regel kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand. Folgende Kosten fallen in der Regel an:

Für die Auskunft aus dem Altlastenkataster fällt eine Grundgebühr in Höhe von 30,00 € je Grundstück an. Betrifft die Anfrage mehr als eine Flur-Nummer beträgt die Gebühr für jede weitere Flur-Nummer 15,00 €.

Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit der schriftlichen Altlastenkatasterauskunft.


Dahingehende Anträge sind beim Amt für Ordnung und Umwelt (Bodenschutz(at)Amberg.de) zu stellen.