Aufstiegs-BAföG

Finanzielle Hilfen: Ausbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - Aufstiegs-BAföG

Ziel der individuellen Förderung nach dem Gesetz der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist es, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt  finanziell zu unterstützen.

Der Vollzug des Gesetzes wurde in Bayern den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungsbehörden übertragen.

Abgeschlossene Erstausbildung in einem bundes- oder landesrechtlich anerkannten Beruf. Die Fortbildungsmaßnahme muss gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen oder in Gesundheits- und Pflegeberufen den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft entsprechen oder an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen durchgeführt werden.

Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und darf bestimmte Gesamtzeiträume nicht überschreiten.

Zur Antragsstellung nutzen Sie am besten die elektronische Antragstellung über den Antragsassistenten "AFBG Digital" (AFBG Digital). Die elektronische Antragstellung erfolgt mithilfe der Bund-ID (BundID), die eine sichere Identifikation ermöglicht. Der Antragsassistent des „AFBG Digital“ unterstützt Sie dann im Online-Verfahren beim AFBG bei jedem einzelnen Schritt. Notwendige Dokumente können Sie direkt per Uploadfunktion hochladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, den Antrag zwischenzuspeichern, um einen wirklich vollständigen Antrag hochzuladen. Die Vollständigkeit Ihrer Angaben können Sie dann vor der Antragstellung und Übersendung gegenprüfen. So können Sie persönlich sicherstellen, dass direkt alle notwendigen Daten und Unterlagen gesichert ankommen und ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, wenn der Antrag bis zum entsprechenden Monatsende eingeht. Förderungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, können erst ab Antragsmonat geleistet werden.

Die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erfolgt in der Regel in voller Höhe, wenn sie vor Ende der Maßnahmeabschnitte beantragt wird.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro wie folgt gefördert:

  • 50 % der Kosten als Zuschuss.

Für die restlichen anfallenden Kosten kann ein Darlehen, das bis zwei Jahre nach Ende der Fortbildungsmaßnahme zins- und tilgungsfrei ist, beansprucht werden. Bei Vollzeitmaßnahmen wird abhängig von Familiengröße, Vermögen (Freibetrag 45.000 Euro), Einkommen und dem Einkommen des Ehegatten ein Unterhaltsbeitrag geleistet. 

Der Unterhaltsbeitrag besteht aus einem monatlichen Zuschuss.

Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen. Wenn für die Teilnahme an der Maßnahme bereits andere Sozialleisten erbracht werden Die Vorbereitung auf ein zweites Fortbildungsziel wird nur in Ausnahmefällen gefördert.

Amt für soziale Angelegenheiten
Ausbildungsförderung
Spitalgraben 3
92224 Amberg

Telefon 09621 10-1314 (Buchstabengruppe A-L)
Telefax 09621 10-1824
E-Mail: afoeg@amberg.de

Telefon 09621 10-1316 (Buchstabengruppe M-Z) 
Telefax 09621 10-1824
E-Mail: afoeg@amberg.de

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