Aufstiegs-BAföG

Finanzielle Hilfen: Ausbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) - Aufstiegs-BAföG

Ziel der individuellen Förderung nach dem Gesetz der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung ist es, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt  finanziell zu unterstützen.

Der Vollzug des Gesetzes wurde in Bayern den Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisverwaltungsbehörden übertragen.

Abgeschlossene Erstausbildung in einem bundes- oder landesrechtlich anerkannten Beruf. Die Fortbildungsmaßnahme muss gezielt auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen vorbereiten, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen oder in Gesundheits- und Pflegeberufen den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft entsprechen oder an staatlich anerkannten Ergänzungsschulen durchgeführt werden.

Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen und darf bestimmte Gesamtzeiträume nicht überschreiten.

Der Antrag kann entweder schriftlich beim Amt für Ausbildungsförderung oder online gestellt werden. Sollten noch weitere Formblätter benötigt werden, werden Ihnen diese zugeschickt.

Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, wenn der Antrag bis zum entsprechenden Monatsende eingeht. Förderungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, können erst ab Antragsmonat geleistet werden.

Die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erfolgt in der Regel in voller Höhe, wenn sie vor Ende der Maßnahmeabschnitte beantragt wird.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 Euro wie folgt gefördert:

  • 50 % der Kosten als Zuschuss.

Für die restlichen anfallenden Kosten kann ein Darlehen, das bis zwei Jahre nach Ende der Fortbildungsmaßnahme zins- und tilgungsfrei ist, beansprucht werden. Bei Vollzeitmaßnahmen wird abhängig von Familiengröße, Vermögen (Freibetrag 45.000 Euro), Einkommen und dem Einkommen des Ehegatten ein Unterhaltsbeitrag geleistet. 

Der Unterhaltsbeitrag besteht aus einem monatlichen Zuschuss.

Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen. Wenn für die Teilnahme an der Maßnahme bereits andere Sozialleisten erbracht werden Die Vorbereitung auf ein zweites Fortbildungsziel wird nur in Ausnahmefällen gefördert.

Amt für soziale Angelegenheiten
Ausbildungsförderung
Spitalgraben 3
92224 Amberg

Telefon 09621 10-1314 (Buchstabengruppe A-L)
Telefax 09621 37600314 oder 10-1824
E-Mail: afoeg(at)amberg.de

Telefon 09621 10-1316 (Buchstabengruppe M-Z) 
Telefax 09621 37600316 oder 10-1824
E-Mail: afoeg(at)amberg.de

Beantragung und Beratung Zimmer 121
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