Jugendgerichtshilfe

Jugendhilfe in Strafverfahren (JuHiS) nach dem Jugendgerichtsgesetz

Die Jugendhilfe wirkt im Strafverfahren gegen Jugendliche und junge Erwachsene (bis 21 Jahre) mit.

Sie informiert den jungen Menschen über den Verlauf des Verfahrens und berät in diesem Zusammenhang - sollte ein entsprechender Bedarf bestehen - über mögliche Angebote und Leistungen der Jugendhilfe.
Gemeinsam soll zudem für das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft ein Bericht erstellt werden, welcher über die Persönlichkeit, die Entwicklung und das soziale Umfeld des jungen Menschen informiert.
Abschließend unterbreitet die Jugendhilfe einen Ahndungsvorschlag, der sich verstärkt am Erziehungsgedanken orientiert.

Bei Heranwachsenden (vom 18. bis zum 21. Lebensjahr) nimmt die Jugendhilfe zudem Stellung, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.

Kontaktinformation: Es wird gebeten, Termine nach Möglichkeit im Vorfeld fernmündlich mit uns abzusprechen.


Buchstabe A-G

Renate Doerfler
Spitalgraben 3 | Zimmer 308
Tel. 09621 10-1377
Fax 09621 10-7377
E-Mail Renate.Doerfler(at)Amberg.de

Buchstabe H-P

Jan-Georg Joppich
Spitalgraben 3 | Zimmer 308
Tel. 09621 10-1378
Fax 09621 10-7378
E-Mail Jan-Georg.Joppich(at)Amberg.de

Buchstabe Q-Z

Reinhold Koppmann
Spitalgraben 3 | Zimmer 307
Tel. 09621 10-1367
Fax 09621 10-7367
E-Mail Reinhold.Koppmann(at)Amberg.de