Beihilfeleistungen; Beantragung durch Kommunalbeamte
Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.
Online-Verfahren & Formulare
- Antrag für Beihilfeleistungen
Städtische Beamte können die anteilige Erstattung der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn die Stadt Amberg hier beantragen.
Zuständigkeit
- Telefon: +49 9621 10-0
- Telefax: +49 9621 10-1203
- E-Mail: orga@amberg.de
- Webseite: amberg.de/
- Hausanschrift: Marktplatz 11, 92224 Amberg
- Postanschrift: Postfach 2155, 92211 Amberg
Leistungsdetails
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.
Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Regionale Ergänzung: Stadt Amberg
Stand: 02.04.2025