Beihilfeleistungen; Beantragung durch Kommunalbeamte

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.

Online-Verfahren & Formulare

  • Antrag für Beihilfeleistungen
  • Städtische Beamte können die anteilige Erstattung der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn die Stadt Amberg hier beantragen.

Zuständigkeit

  • Telefon: +49 9621 10-0
  • Telefax: +49 9621 10-1203
  • E-Mail: orga@amberg.de
  • Webseite: amberg.de/
  • Hausanschrift: Marktplatz 11, 92224 Amberg
  • Postanschrift: Postfach 2155, 92211 Amberg

Leistungsdetails

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.


Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Regionale Ergänzung: Stadt Amberg

Stand: 02.04.2025