Kaufpreissammlung

Die Führung der Kaufpreissammlung zählt zu den Pflichtaufgaben der Gutachterausschüsse. Gemäß § 195 BauGB ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.

Dementsprechend erhalten die Gutachterausschüsse von den Notariaten Abschriften der relevanten Urkunden. Die Führung der Kaufpreissammlung erfolgt durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Die Kaufpreissammlung stellt ein originäres Abbild des Geschehens auf dem Grundstücksmarkt dar und ist eine entscheidende Grundlage für marktgerechte Wertermittlungen. Sie bildet die Basis für Marktberichte, Bodenrichtwerte und Verkehrswertgutachten.

In den notariellen Urkunden sind oft nur begrenzte Informationen über das verkaufte Grundstück enthalten. Deshalb wurden von 2010 bis 2021 bei bebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen Fragebögen an die Käufer versandt, um wertermittlungsrelevante Daten zu sammeln, die für weitere Auswertungen unerlässlich sind. Seit 2022 sind die Fragebögen digital ausfüllbar und können direkt an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gesendet werden.

Die Rücklaufquote der Fragebögen lag 2022 bei etwa 85 % und 2023 bei etwa 75 %.