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Zahlungsverkehr
Bequem zahlen:
Die Zahlungen an die Stadt Amberg können auf mehreren Wegen erfolgen:
- per Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Mandat (ab Februar 2014)
- durch Überweisung
- oder per Scheck
1. Einzugsermächtigung bzw. SEPA-Mandat ab Februar 2014
Mit dem bereits weit verbreiteten Bankeinzugsverfahren (Einzugsermächtigung) lassen sich ohne weiteren Kostenaufwand die verschiedensten Forderungen wie z. B. Steuern, Abgaben, Gebühren, etc. bequem und termingerecht bezahlen.
Dieses Verfahren stellt die einfachste Zahlungsform dar, denn man braucht sich um nichts mehr zu kümmern!
Ein Widerruf ist natürlich jederzeit möglich.
Bei einem Umzug sollten Sie uns rechtzeitig informieren.
Wenn sich Ihre Bankverbindung ändert, wird die früher erteilte Einzugsermächtigung ungültig. Um den Service weiterhin nutzen zu können, müssen Sie uns eine neue Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Gerne senden wir Ihnen ein entsprechendes Formular zu, das Sie ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückgeben.
2. Überweisung
Damit wir die Zahlung richtig zuordnen können, bitte unbedingt im Verwendungszweck das Kassenzeichen bzw. die Finanzadresse (FAD) angeben, die sich auf dem Bescheid oder auf der Kostenrechnung befindet.
Sollten dazu Fragen bleiben, hilft unsere Buchhaltung gerne weiter.
Für Überweisungen haben wir folgende Bankverbindungen eingerichtet:
Bank | BIC | IBAN |
HypoVereinsbank Amberg | HYVEDEMM405 | DE91 7522 0070 0001 3999 50 |
Postbank Nürnberg | PBNKDEFF | DE25 7601 0085 0010 7488 59 |
Sparkasse Amberg-Sulzbach | BYLADEM1ABG | DE87 7525 0000 0240 1002 14 |
Volksbank-Raiffeisenbank Amberg | GENODEF1AMV | DE81 7529 0000 0000 0090 08 |
Deutsche Bank AG Amberg | DEUTDEMM760 | DE02 7607 0012 0502 7602 00 |
3. Scheck
Die Stadthauptkasse weist bzgl. dieser Zahlungsweise auf eine wichtige Änderung für Scheckzahler hin: Im Jahressteuergesetz 2007 wurde ein Passus geändert, demzufolge eine Scheckzahlung erst am dritten Tag nach dem Eingang des Schecks bei der Stadthauptkasse Amberg als entrichtet gilt. Das heißt: Ein Scheck für beispelsweise am Donnerstag, 15. Februar 2007, fällige Steuern und Abgaben muss spätestens am Montag, 12. Februar 2007, bei der Stadthauptkasse eingegangen sein.
Wird die Neuregelung nicht beachtet, können Scheckzahlungen als zu spät erfolgt gelten und Säumniszuschläge entstehen.
Um unliebsame Folgen der Neuregelung zu vermeiden, wird allen Abgabepflichtigen empfohlen, der Stadthauptkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen (s. o.). Der Einzug der dabei zu entrichtenden Beträge erfolgt dabei frühestens am Fälligkeitstag.