Staatsangehörigkeitsbehörde

Öffnungszeiten

  • Montag und Freitag von 8 bis 12 Uhr
  • Dienstag und Mittwoch von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Gebühren

Entscheidungen in Staatsangehörigkeitssachen sind in der Regel gebührenpflichtig.

Die Gebührensätze in der Tabelle beziehen sich auf positive Entscheidungen. Wenn ein Antrag keinen Erfolg hat, wird eine ermäßigte Gebühr erhoben. Im Klageverfahren fallen zusätzliche Kosten an.

Gebührensätze bei positiven Entscheidungen:

Anspruchseinbürgerung 255 Euro
Ermessenseinbürgerung 255 Euro
Beibehaltungsgenehmigung 255 Euro
Entlassung 51 Euro
Verzicht 0 Euro
Staatsangehörigkeitsausweis 25 Euro


Kontakt

Ansprechpartner Edgar Schott

Stadt Amberg, Einwohneramt, Staatsangehörigkeitsbehörde
Zimmer 202, 2. Obergeschoss
Hallplatz 4, 92224 Amberg
Telefon (+49) 96 21 10-1322

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist bis auf Weiteres nur dienstags und donnerstags jeweils von 14-16 Uhr telefonisch unter der vorstehenden Rufnummer erreichbar. Eine Vorgangsbearbeitung ist nur bedingt möglich. Bei Vorsprachen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter vorgenannter Telefonnummer erforderlich. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.