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Staatsangehörigkeitsbehörde
Öffnungszeiten
Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. Ohne vorherige Terminvereinbarung kann keine Sachbearbeitung vorgenommen werden. Nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung per E-Mail an staatsangehoerigkeit(at)amberg.de.
- Montag und Dienstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Mittwoch von 12.30 bis 16.00 Uhr
- Donnerstag von 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr
- Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Gebühren
Entscheidungen in Staatsangehörigkeitssachen sind in der Regel gebührenpflichtig.
Die Gebührensätze in der Tabelle beziehen sich auf positive Entscheidungen. Wenn ein Antrag keinen Erfolg hat, wird eine ermäßigte Gebühr erhoben. Im Klageverfahren fallen zusätzliche Kosten an.
Gebührensätze bei positiven Entscheidungen:
Anspruchseinbürgerung 255 Euro
Ermessenseinbürgerung 255 Euro
Beibehaltungsgenehmigung 255 Euro
Entlassung 51 Euro
Verzicht 0 Euro
Staatsangehörigkeitsausweis 25 Euro
Kontakt
Staatsangehörigkeitsbehörde, Hallplatz 4, 92224 Amberg, 2. Obergeschoss
Einbürgerungen; | Telefonnr. | Zimmernr. |
A-Am, B, C | 09621 10-2182 | 202 |
An-Az, Q - Z | 09621 10-2181 | 209 |
D-L | 09621 10-2147 | 202 |
M-P | 09621 10-2146 | 201 |
- E-Mail Staatsangehoerigkeit(at)Amberg.de
- Hinweis: Vorsprachen bei der Stadt Amberg, Staatsangehörigkeitsbehörde, sind nur nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.