Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für baureifes Land. In Bayern wurden diese jeweils zum Ende eines Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl (Stichtag: 31.12.2018, 31.12.2020, usw.) bis spätestens 30.06. des folgenden Jahres ermittelt und veröffentlicht. Ab 01.01.2022 gilt ein neues Stichtagsprinzip. Hier werden nun die Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn (Stichtag 01.01.2022, 01.01.2024, usw.) eines jeden Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2026.

Seit Anfang März 2026 werden die Bodenrichtwerte aufgrund gesetzlicher Vorgaben kostenfrei per „Viewing“ bereitgestellt.

Der aktuell verfügbare Stichtag 01.01.2024 kann im BayernAtlas eingesehen werden.

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 und früher stehen Inhabern einer Dauerauskunft weiterhin über Boris-Bayern zur Verfügung.

Neue Anträge auf eine Bodenrichtwertauskunft für den Stichtag 01.01.2022 oder früher, können derzeit nur gebührenpflichtig über die Geschäftsstelle gestellt werden.

Es ist vorgesehen, dass Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2022 und früher künftig ebenfalls kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Die technische Umsetzung befindet sich derzeit noch in Bearbeitung.

Bitte beachten Sie:

Amtliche Bodenrichtwertauskünfte, die über die Geschäftsstelle erstellt werden, sind weiterhin kostenpflichtig. Hierbei ist es unerheblich um welchen Stichtag es sich handelt.

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 sind derzeit noch nicht erstellt.

Die Veröffentlichung ist voraussichtlich für Mitte Juni 2026 geplant.