Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für baureifes Land. In Bayern wurden diese jeweils zum Ende eines Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl (Stichtag: 31.12.2018, 31.12.2020, usw.) bis spätestens 30.06. des folgenden Jahres ermittelt und veröffentlicht. Ab 01.01.2022 gilt ein neues Stichtagsprinzip. Hier werden nun die Bodenrichtwerte jeweils zu Beginn (Stichtag 01.01.2022, 01.01.2024, usw.) eines jeden Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl ermittelt. Der nächste Stichtag ist demnach der 01.01.2026.

Die Bodenrichtwerte sind kostenpflichtig und können unter www.boris-bayern.de abgerufen werden. Einzelauskünfte kosten 25 €, während für Dauerauskünfte 300 € berechnet werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.