Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert für baureifes Land.

In Bayern wurden die Bodenrichtwerte bis einschließlich des Stichtags 31.12.2020 jeweils zum Ende eines Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl (z. B. 31.12.2018, 31.12.2020) ermittelt und spätestens bis zum 30.06. des darauffolgenden Jahres veröffentlicht.

Seit dem 01.01.2022 gilt ein neues Stichtagsprinzip. Die Bodenrichtwerte werden jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl (z. B. 01.01.2022, 01.01.2024, 01.01.2026) ermittelt. Der aktuelle Stichtag ist demnach der 01.01.2026.

Seit Anfang März 2026 können die Bodenrichtwerte kostenfrei mittels Viewing eingesehen werden.

Bodenrichtwerte der Stichtage 31.12.2014 bis einschließlich 01.01.2026 stehen kostenfrei über www.boris-bayern.de zur Verfügung. Die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 01.01.2024 und 01.01.2026 können zusätzlich im BayernAtlas eingesehen werden.

Bodenrichtwerte früherer Stichtage können kostenpflichtig bei der Geschäftsstelle beantragt werden.

Amtliche schriftliche Auskünfte können ebenfalls bei der Geschäftsstelle beantragt werden. Hierfür kann das untenstehende Formular verwendet werden. Die Erteilung einer amtlichen Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 40,00 € je Bodenrichtwertauskunft.