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Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte (=durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land) wurden in Bayern jeweils zum Ende eines Kalenderjahres mit gerader Jahreszahl (Stichtag: 31.12.2018, 31.12.2020, usw.) bis spätestens 30.06. des folgenden Jahres ermittelt und veröffentlicht. Ab 01.01.2022 gilt ein neues Stichtagsprinzip. Als nächster Stichtag für die Bodenrichtwertermittlung ist der 01.01.2024 bereits festgelegt.
Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter www.boris-bayern.de abrufbar. Die Gebühren betragen bei Einzelauskünften 25 €. Für Dauerauskünfte werden 250 € berechnet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.