Weitergabe von Daten widersprechen

Die Stadt Amberg macht darauf aufmerksam, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner das Recht haben, einer Weitergabe ihrer Daten an Parteien, Religionsgesellschaften, das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr oder Adressbuchverlage zu widersprechen. Dieser Widerspruch ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und bleibt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet gültig.

Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung wirksam widersprochen hat, braucht deshalb nicht erneut zu widersprechen; diese Übermittlungssperre ist nach wie vor gültig und bleibt dies auch solange, bis sie schriftlich wieder zurückgenommen wird.

Das Widerspruchsrecht kann vorzugsweise ohne Anmeldung über das Internet unbürokratisch beantragt gemacht werden unter: www.amberg.de, Online-Services unter dem Reiter „Einwohnermeldeamt“, Antrag auf Errichtung einer Übermittlungssperre. (Direktlink für Website: https://serviceportal.komuna.net/ambergst/rsp/uebermittlungssperre/start).

Alternativ kann der Widerspruch auch schriftlich eingelegt werden. Dafür reicht es aus, ein formloses Schreiben an die Stadt Amberg, Einwohneramt, Hallplatz 4, 92224 Amberg zu senden. Die Einrichtung der Übermittlungssperre wäre zudem im Rahmen einer persönlichen Vorsprache – nach entsprechender Terminvereinbarung unter https://termine.amberg.de - möglich.

(grt)