Die Vereine müssen bei der Abgabe darauf achten, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sind und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiterausweis beiliegt. Anträge, die nach dem 1. März eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Die Stadt Amberg bittet außerdem darum, Veränderungen bei den Ansprechpartnern in den Vereinen, soweit diese für die Antragstellung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen.
(grt)