Wahlberechtigt ist nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder über einen Wahlschein verfügt. In der kommenden Woche 4. bis 8. Juli besteht deshalb während der allgemeinen Dienststunden im Wahlamt die Möglichkeit, in das Wählerverzeichnis Einsicht zu nehmen. Jeder Stimmberechtigte kann dort die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eingetragenen Daten überprüfen.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der genannten Zeitspanne schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Amberg Einspruch einlegen. Das Wahlamt bzw. das städtische Einwohneramt befindet sich am Hallplatz 4 im 1. Stock, Zimmer 101. Der Zugang ist barrierefrei.
(su)