Neuregelung zur Umsatzbesteuerung

Die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ist neu geregelt worden. Diese in Paragraf 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) verankerte Änderung muss spätestens ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend auf alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts angewendet werden. Die Stadt Amberg macht daher darauf aufmerksam, dass das Bayerische Landesamt für Steuern aus diesem Grund ein weiteres Mal kostenfreie Online-Vorträge anbietet.

Wie schon 2021 werden darin die Grundzüge der Umsatzbesteuerung bei öffentlich-rechtlichen Rechtsträgern erläutert. Bei Interesse besteht die Möglichkeit, wahlweise am Mittwoch, 27. Juli, oder am Mittwoch, 21. September, jeweils um 15 Uhr teilzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass im Falle einer Teilnahme eine Registrierung erforderlich ist, die bis spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Termin unter www.Steuer.Bayern.de/USt2b erfolgt sein muss.

Der Vortrag richtet sich vor allem an diejenigen, die sich aufgrund der Neuregelung erstmals mit der Umsatzbesteuerung kleiner juristischer Personen des öffentlichen Rechts befassen müssen und keine Gelegenheit hatten, am Vortrag 2021 teilzunehmen. Dies betrifft beispielsweise öffentlich-rechtliche Genossenschaften wie beispielsweise Jagdgenossenschaften, öffentlich-rechtliche Stiftungen, Pfarrgemeinden oder auch kleine Gemeinden.

Ziel dieses rund einstündigen Vortrags ist es, einen ersten Überblick über die neue Rechtslage zu vermitteln. Dazu werden zunächst die Grundzüge des neuen Paragrafen 2b UStG erläutert und Vergleiche zur bisherigen Rechtslage gezogen. Anschließend werden die Grundlagen weiterer in diesem Zusammenhang relevanter Vorschriften kurz vorgestellt – wie etwa die Kleinunternehmerregelung, der Vorsteuerabzug oder Leistungsbezüge aus dem Ausland.

(su)