Prüfungen der Felsblöcke in diesem Gebiet haben ergeben, dass eine akute Felssturzgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. Daher sind die Wege mit Sperrzäunen bis auf weiteres abgeriegelt. Erst nach Beseitigung der Felssturzgefahr kann die Sperrung aufgehoben werden. Fachleute werden die Felsbereiche untersuchen, um den Umfang der Sicherungsmaßnahmen und die Kosten zu ermitteln.
(grt)