Am Gründonnerstag herrscht Tanzverbot von 2 bis 24 Uhr. Am Karfreitag und am Karsamstag gilt das Tanzverbot von jeweils 0 bis 24 Uhr. Am Karfreitag gilt außerdem für Räume mit Schankbetrieb und in Betrieben, die dem Gaststättengesetz unterliegen, ausnahmslos ein Musikdarbietungsverbot, unabhängig davon, ob an diesem Tag ein Schankbetrieb stattfindet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Livemusik handelt oder ob die Musik über Musikgeräte abgespielt wird.
Dem ernsten Charakter des stillen Tages nicht entsprechende Veranstaltungen, die am Vorabend begonnen haben, sind daher mit Beginn des stillen Tages um 0 bzw. 2 Uhr zu beenden. Stille Tage um die Osterfeiertage 2023 sind der Gründonnerstag (6. April 2023), der Karfreitag (7. April 2023) und der Karsamstag (8. April 2023).
(grt)