Kommunaler Veranstaltungsraum, Reservierung

Kommunaler Veranstaltungsraum resservieren

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Formulare

Zuständigkeit

  • Telefon: +49 9621 10-0
  • Telefax: +49 9621 10-1203
  • E-Mail: orga@amberg.de
  • Webseite: amberg.de/
  • Hausanschrift: Marktplatz 11, 92224 Amberg
  • Postanschrift: Postfach 2155, 92211 Amberg

Leistungsdetails

Wenn Sie eine Veranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in einem Veranstalungsraum, Klassenraum einer Schule, in einer Sporthalle oder auf Sportplatz) oder eines Landratsamtes, durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden.

Die Gemeinde / das Landratsamt entscheidet über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.

Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Regionale Ergänzung: Stadt Amberg

Stand: 03.02.2025