In Amberg ist Tauben füttern verboten

Foto © Stadt Amberg

Das Amt für Ordnung und Umwelt der Stadt Amberg erinnert daran, dass es gemäß der Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben (Tauben-Verordnung) verboten ist, verwilderte Tauben zu füttern.

Dieses Fütterungsverbot schließt auch das Auslegen von Futter ein, welches von Tauben aufgenommen werden könnte. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot werden mit einer Geldbuße bestraft.

(grt)