Stadt weist auf Räum- und Streupflichten hin

Symbolbild Winterdienst © KI-generiert

Der erste Schnee hat Amberg erreicht – damit beginnt auch wieder die Saison für den Winterdienst. Das Tiefbauamt der Stadt Amberg erinnert daher alle Bürgerinnen und Bürger an die geltenden Räum- und Streupflichten innerhalb der geschlossenen Ortslage.

Zum Winterdienst verpflichtet sind alle Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die unmittelbar an öffentliche Straßen angrenzen oder über diese erschlossen werden. Die Gehbahnen müssen an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee und Eis befreit sein. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte ist außerdem mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu streuen. Die Verwendung von Auftausalz oder ätzenden Stoffen ist ausdrücklich untersagt. Bis 20 Uhr sind die Sicherungsmaßnahmen so oft zu wiederholen, wie es zur Gefahrenvermeidung notwendig ist.

Wo kein Gehweg vorhanden ist, muss entlang der Grundstücksgrenze eine mindestens einen Meter breite Gehbahn freigehalten werden – auch dann, wenn Grünstreifen, Straßengräben oder ähnliche Flächen bestehen. Schnee- und Eisreste sind so zu lagern, dass sie den Verkehr weder gefährden noch behindern. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Räumgut spätestens am Folgetag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Auf der Fahrbahn dürfen Schnee und Eis keinesfalls abgelagert werden. Für größere Schneemengen stellt die Stadt Amberg erneut eine gekennzeichnete Teilfläche auf dem Parkplatz am Hockermühlbad bereit.

Bei der Räumung ist zudem sicherzustellen, dass Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege freigehalten werden. Im Bereich von Bushaltestellen sind sowohl die Länge eines Busses als auch die Zugangsbereiche vollständig zu räumen und zu streuen.

Für den Winterdienst stellt der Betriebshof am Wendehammer der Heinrich-Hetz-Straße nicht gewerblichen Einzelhaushalten kostenlos kleine Mengen Streusand zur Verfügung. Die Entnahme aus städtischen Streukisten ist nicht gestattet. Das Material aus Sandkästen auf städtischen Kinderspielplätzen darf hingegen genutzt werden, da dieses im Frühjahr ohnehin ausgetauscht wird.

Weitere Informationen zum Winterdienst sind auf der Homepage der Stadt Amberg unter https://amberg.de/checklisten im Bereich „Winterdienst im Stadtgebiet“ abrufbar. Das zugehörige Merkblatt kann zudem beim Service-Bauen, Steinhofgasse 2, telefonisch unter Tel. 09621/10-1432 angefordert werden.

(grt)