Darüber hinaus verbietet das Bayerische Waldgesetz, brennende oder glimmende Gegenstände in Wäldern oder in einem Umkreis von weniger als 100 Metern wegzuwerfen oder unsachgemäß zu verwenden. Dieses Verbot gilt uneingeschränkt und ist insbesondere an Silvester und Neujahr zu beachten – vor allem in Landschaftsschutzgebieten wie dem Mariahilfberg.
Die Einhaltung dieser Vorschriften dient dem Schutz vor Bränden, die durch Feuerwerkskörper und Böller ausgelöst werden können. Diese Gefahr ist besonders hoch nach längeren Trockenperioden. Auch im übrigen Stadtgebiet müssen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, da unsachgemäßer Umgang mit Pyrotechnik neben Bränden auch Verletzungen unterschiedlicher Schwere verursachen kann.
Die Stadt Amberg warnt eindringlich vor den gesundheitlichen Risiken, die von unsachgemäß abgefeuerten Raketen, Böllern und ähnlichen Produkten ausgehen. Dazu zählen nicht nur Verbrennungen und Schnittverletzungen, sondern auch Schäden durch Rauch oder Lärm, wie das gefürchtete „Knalltrauma“, das das Innenohr nachhaltig schädigen kann.
Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, wird der Kommunale Ordnungsdienst des Zweckverbandes Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz während des Jahreswechsels verstärkt Kontrollen durchführen. Verstöße gegen die geltenden Regelungen werden konsequent mit Bußgeldern geahndet.
Die Stadt Amberg appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Verhalten ihren Beitrag zu einem sicheren und unbeschadeten Jahreswechsel zu leisten.
(sh)
