Hierzu besteht bei den Wahlbehörden in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde. Jede Wahlbehörde hat hierzu eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht. Exemplarisch darf auf die der Stadtverwaltung Amberg verwiesen werden: https://amberg.de/fileadmin/Wahlen/2025_Bundestagswahl/20250113_Bekanntmachung_ueber_das_Recht_auf_Einsicht_in_das_Waehlerverzeichnis_und_Erteilung_von_Wahlscheinen.pdf